Internationales Büro

Internationalisierungsstrategie

Die Realität in Kunst, Design und Medien ist geprägt von crossmedialen und crosskulturellen Konvergenzen. Dies spiegelt sich in unseren Ausbildungsstrukturen wider. Die cross-mediale Strategie ist innovativ und zukunftsweisend und verfolgt das Ziel, national und international neue Maßstäbe zu setzen, mit den sich ständig verändernden Technologien Schritt zu halten und einen künstlerischen Nachwuchs heranzubilden, der den Anforderungen einer sich im ständigen Umbruch befindlichen Landschaft von Berufsbildern gewachsen ist, kosmopolitisch denkt und interdisziplinäre Lösungsansätze findet.

Ansprechpartnerinnen

Kontakt

team.internationales@hfg-offenbach.de

T +49 (0)69.800 59-149

Schlossgrabengasse

Persönliche Beratung

Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder E-Mail einen Termin.

Postanschrift

International Office

University of Art and Design

Schlossstrasse 31

63065 Offenbach am Main

Germany

Ziele der Strategie

  • sich im internationalen Vergleich von Lehre, Forschung sowie künstlerischer und gestalterischer Entwicklung erfolgreich zu behaupten und stärker zu profilieren,
  • Hochschulabsolventen auf die Herausforderungen des globalen Arbeitsmarktes vorzubereiten und zu kosmopolitisch denkenden Individuen auszubilden,
  • ein internationales Milieu für alle Hochschulangehörigen zu schaffen.

Die Internationalisierung der Hochschule für Gestaltung (HfG) Offenbach verfolgt hierbei keinen Selbstzweck, sondern ist die Einlösung des Anspruchs höchster akademischer und künstlerischer Qualität.

Leitlinien der Internationalisierungsstrategie

Internationale Partnerschaften

Die HfG Offenbach stärkt ihr internationales Netzwerk mit renommierten Partnern. Hierbei gelten die Prinzipien, dass Kooperationen gleichberechtigt stattfinden, die Partner gemeinsame Ziele verfolgen, und dass Forschung und Lehre sich gegenseitig bedingen. Ziel sind Kooperationen auf der Basis von verbindlichen Qualitätsstandards.

Internationales Studium

Die HfG Offenbach richtet alle Studiengänge gezielt und unter Berücksichtigung der jeweiligen Fächerkultur international aus. Internationalisierung der Hochschule für Gestaltung Offenbach ist die Leitidee.

Internationale Akteure

Die HfG Offenbach bildet Personal gezielt weiter und wirbt aktiv um mehrsprachige oder international erfahrene MitarbeiterInnen: sowohl um herausragende WissenschaftlerInnen und KünstlerInnen, die über internationale Netzwerke verfügen, als auch um interkulturell kompetentes Personal im administrativen Bereich. Die Rekrutierung besonders geeigneter internationaler Studierender wird unterstützt.

Internationale Mobilität

Die HfG Offenbach fördert die internationale Mobilität von Studierenden, Promovierenden und Mitarbeitern der Hochschule.

Internationale Struktur

Die HfG Offenbach unterstützt den Internationalisierungsprozess auf allen Ebenen und fördert gezielt die Einwerbung von Drittmitteln.

Die Leitlinien der Internationalisierungsstrategie werden durch das Internationale Büro koordiniert und in Zusammenarbeit mit dem Präsidium und den Fachbereichen umgesetzt.

Partnerhochschulen

(Bitte beachten Sie, dass die Liste der HfG Partneruniversitäten gerade aktualisiert wird.)

Australien

Belgien*

Brasilien 

England (*)

Estland*

Finnland*

Frankreich*​​

Griechenland*

Indien

Island*

Israel

Italien*

Japan

Litauen*

Malta*

Niederlande

Norwegen*

Polen*

Portugal*

Schweden*

Schweiz

Spanien*

Südafrika

Südkorea

USA

* Die mit Stern gekennzeichneten Länder gehören zu den Erasmus+ Programmländern. 

Nichts für Sie dabei?

Sie können sich selbstständig außerhalb von Programmen für ein Auslandsaufenthalt (Freemover) bei ihrer Wunsch-Universität bewerben. Im Rahmen vorhandener Möglichkeiten kann das International Office der HfG beraten.

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Out­go­ings – Stu­die­ren im Ausland

Bewerbungsprozess

Im Internationalen Büro erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Bewerbungsprozess und zu den Bewerbungsanforderungen der Partnerhochschulen.

Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail: team.internationales@hfg-offenbach.de

Sobald Sie sich für eine Partnerhochschule entschieden haben, füllen Sie bitte den Fragebogen für Outgoings aus und schicken ihn per E-Mail an das Internationale Büro. 

Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen um ein Auslandsstipendium und informieren Sie sich über die Bewerbungsfristen der jeweiligen Partnerhochschulen! Eine Liste mit allen Partnerhochschulen finden Sie hier.

Der Bewerbungsprozess ist von Universität zu Universität unterschiedlich. Üblicherweise werden folgende Bewerbungsunterlagen verlangt:

  • Student Application Form der Gasthochschule
  • Portfolio auf Englisch
  • Transcript of Records (Übersicht über die Studienleistungen aus dem Studienportal)
  • Lebenslauf auf Englisch
  • Motivationsschreiben auf Englisch

Die oben genannten Unterlagen müssen in zwei PDF-Dateien (1. PDF: Bewerbungsunterlagen, 2. PDF: Portfolio) über einen Upload-Link, den Sie per E-Mail an team.internationales@hfg-offenbach.de anfordern, hochgeladen werden. Anschließend werden Sie als Austauschstudierende an der Partneruniversität nominiert. Erst wenn Sie eine Bestätigung der Partnerhochschule über Ihre Annahme als Austauschstudierende erhalten haben, kommen Sie für ein Auslandsstipendium in Betracht.

Wichtige Voraussetzung für den Erfolg eines Auslandsaufenthaltes ist eine rechtzeitige umfassende Vorbereitung. Die folgenden Links geben Ihnen gezielte Informationen über das Bildungs- und Hochschulwesen Ihres Ziellandes sowie allgemeine Länder- und Reiseinformationen.

Hfg bewerbungsfristen  korr 20 09 2022

Stipendien

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Für die Durchführung und Umsetzung des Programms ist in Deutschland der DAAD (Deutscher Akademischer Austausch Dienst) als Nationale Agentur zuständig.

Auf YouTube finden Sie Videos, die die vielfältigen Möglichkeiten von Erasmus+ anschaulich und leicht verständlich erklären.

Das Erasmus+-Programm für Studierende der HfG

Im Diplomstudiengang stehen Ihnen 24 Erasmus-Monate zur freien Verfügung. Im Promotionsstudiengang können Sie für zwölf Monate mit Erasmus+ ins Ausland gehen. Diese Monate können Sie frei in Studium und Praktikum aufteilen. Insgesamt könnten Sie also inklusive Promotion für 36 Monate mit Erasmus+ ins Ausland gehen!​

  • Die Erasmus-Teilnehmerländer sind die 27 EU-Mitgliedstaaten plus Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Serbien, die Türkei und die Republik Nordmazedonien
  • Auslandsstudium von drei bis zwölf Monaten an einer der Partnerhochschulen der HfG
  • Auslandspraktikum »Erasmus Placements« von zwei bis zwölf Monaten
  • Befreiung von den Studiengebühren der Gasthochschulen 
  • Möglichkeit zum Besuch eines Sprachkurses an der Gasthochschule 
  • die Anrechenbarkeit der im Ausland erbrachten akademischen Leistungen (muss im Vorfeld mit dem Fachbereich geklärt werden) 
  • eine monatliche finanzielle Unterstützung je nach Zielland - auch für BAföG-Empfänger 
  • für behinderte Studierende und Studierende mit Kind stehen Sondermittel für die auslandsbedingten Mehrkosten zur Verfügung

weitere Infos zum Programm finden Sie auch hier.

Zielland Schweiz: Die Schweiz wird bis auf weiteres den Status eines Partnerlandes, nicht jedoch eines Programmlandes haben. In die Schweiz nominierte Teilnehmer_innen können also mit Studiengebührenerlass dort studieren, dürfen aber keine ERASMUS-Förderung erhalten. Die Schweizer Seite übernimmt aber die entsprechende finanzielle Förderung.

Green travel picture

Green Travel

Green Travel

Das Erasmus-Programm soll nachhaltiger gestaltet werden. Deshalb gibt es jetzt die Möglichkeit, Grün zu Reisen und dem EU Green Deal – bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen – ein Stück näher zu kommen. Erasmus+-Studierende können einen Zuschuss in Höhe von 50 Euro für das Reisen mit nachhaltigen Verkehrsmitteln (Bus, Bahn, Fahrgemeinschaften) beantragen. Reisende per Fähre (z.B. nach Skandinavien) erhalten die Förderung ebenfalls, wenn der Rest ihrer Reise per Bus, Fähre oder Fahrgemeinschaft erfolgt. Flugreisende dagegen erhalten keine Förderung.

Die 50 Euro werden nach der Beendigung der Mobilität ausgezahlt.

Mehr Informationen zum EU Green Deal gibt der DAAD hier.

Green Travel

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Das ERASMUS + Programm für Dozenten- und Personalmobilität

Das Erasmus+ Mobilitätsprogramm bietet Ihnen im Rahmen der Dozentenmobilität zu Unterrichtszwecken (STA)  und Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT) die Möglichkeit, Partnerhochschulen bzw. Einrichtungen im europäischen Ausland zu besuchen.

1. Dozentenmobilität zu Unterrichtszwecken (STA) 

Im Rahmen der Erasmus+ Personalmobilität zu Unterrichtszwecken (STA) haben Sie als Dozent_in und wissenschaftliche/r Mitarbeiter_in der HfG die Möglichkeit, eine unserer Erasmus+ Partnerhochschulen zu besuchen, um dort zu unterrichten. Mit einem solchen Aufenthalt können Sie als Gastdozent_in die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, indem Sie deren Lehrangebot ergänzen und Ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Für Sie als interkulturelle und fachliche Weiterbildung gedacht, dient der Aufenthalt insgesamt der Stärkung und dem Ausbau der entsprechenden Kooperation. Die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme kann ebenso eine wichtige Rolle spielen wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden mit Kollegen_innen. Der Besuch einer Partnerhochschule ist auch eine gute Gelegenheit für den Studierendenaustausch zu werben und diesen zu beleben, indem Sie über die HfG informieren und durch persönliche Kontaktaufnahme Anreize schaffen, an die HfG zu kommen.

Diese Voraussetzungen müssen für eine Erasmus-Personalmobilität zu Unterrichtszwecken (STA) erfüllt sein:

  • Sie sind Dozent_in oder wissenschaftliche/r Mitarbeiter_in der HfG.
  • Die geplante Mobilität dauert mindestens 2 Tage (Arbeitstage) und beinhaltet mindestens 8 Unterrichtsstunden (à 60 Min.) pro Woche.
  • Es liegt ein Kooperationsabkommen zwischen beiden Partneruniversitäten vor und die Partnerhochschule befindet sich nicht in Deutschland und nicht in Ihrem Wohnsitzland.
  • Sie stellen einen Dienstreiseantrag (bzw. einen Antrag auf Dienstbefreiung zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen) und verzichten auf die Erstattung von Kosten, die nicht über die Reise- und Aufenthaltspauschale abgedeckt werden.  
  • Sie sind grundsätzlich bereit, Gäste an der HfG im Rahmen einer Personalmobilität zu empfangen und zu betreuen.

2. Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

Mit einem Aufenthalt im Rahmen der Erasmus+ Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT) können Sie als Hochschulangehörige/r dazu beitragen, die Internationalisierung der HfG zu stärken. Auf der Basis eines abgestimmten Programms (Mobility Agreement) besuchen Sie Erasmus-Partnerhochschulen bzw. europäische Unternehmen/ Einrichtungen, um an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen und in einen fachlichen Erfahrungsaustausch mit Kollegen_innen zu kommen sowie die Erasmus-Partnerschaft zu pflegen.

Die folgenden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen können gefördert werden:

1. Kategorie: Englisch-Sprachkurse
Mit dieser Maßnahme soll ein wesentlicher Beitrag zur weiteren Internationalisierung der HfG und zur besseren sprachlichen Betreuung der internationalen Studierenden und Lehrenden geleistet werden. Hier finden Sie Englisch-Sprachkurs-Angebote in Irland und Spanien.
2. Kategorie: „Job Shadowing“ / Hospitationen
Hierbei handelt es sich um Einzelmaßnahmen, die individuell mit Kolleg_innen an Partnerhochschulen abgesprochen werden. Durch das über die „Schulter schauen“ bei Kolleg_innen, die in ähnlichen Strukturen arbeiten, sollen Einblicke in deren Arbeitsabläufe gewonnen und neue Anregungen für die eigene Arbeit erzielt werden.
3. Kategorie: Teilnahme an Workshops und Seminaren (sog. „Staff Training Weeks“)
Hierbei handelt es sich um Fortbildungsmaßnahmen einzelner Hochschulen, die teilweise zu bestimmten Themen und für unterschiedliche Zielgruppen angeboten werden. Viele Angebote werden hier veröffentlicht: http://staffmobility.eu/staff-week-search / Erasmus+ confirmed courses for 2019/2020 / Shipcon.EU / Intercultural Training.

Diese Voraussetzungen müssen für eine Erasmus-Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT) erfüllt sein:

  • Sie sind Mitarbeiter_in der HfG.
  • Die geplante Mobilität dauert mindestens 2 (Arbeits-) Tage.
  • Sie stellen einen Dienstreiseantrag bzw. einen Antrag auf Dienstbefreiung zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen (in Ausnahmefällen auch Bildungsurlaub möglich), verzichten aber auf die Erstattung der Kosten, die nicht von der Reise- und Aufenthaltspauschale abgedeckt werden.
  • Es liegt ein Kooperationsabkommen zwischen beiden Partneruniversitäten vor und die Partnerhochschule befindet sich nicht in Deutschland und nicht in Ihrem Wohnsitzland.
  • Sie sind grundsätzlich bereit, Gäste an der HfG im Rahmen einer Personalmobilität zu empfangen und zu betreuen.
  • Ihre berufliche Entwicklung wird durch die Fortbildungsmaßnahme im Ausland gefördert (außer Konferenzen). Das heißt, es ensteht ein direkter Mehrwert für Ihr Aufgabengebiet an der HfG.

Finanzierung:

Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss beinhaltet die Fahrt- und Aufenthaltskosten, welche als „Stückkosten“ bezuschusst werden. Aufenthaltskosten werden auf der Grundlage von Tagessätzen berechnet. Aus der Mobilitätsvereinbarung muss hervorgehen, dass an den zu fördernden Tagen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme stattgefunden haben. Eine Förderung der Aufenthaltstage am Wochenende ist nur möglich, wenn an diesen Tagen Dienstgeschäft stattgefunden hat und dieses von der Gastinstitution bescheinigt wird. Die tatsächliche Dauer des Aufenthalts ist durch eine Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung zu belegen. Reisetage werden bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer (nur in Ausnahmefällen) berücksichtigt. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich aus ERASMUS-Mitteln (und ggf. eigenen Drittmitteln). Eine Kofinanzierung aus anderen Universitätsmitteln ist nicht zulässig.

Welche Hochschulen kommen für eine Erasmus-Mobilität in Frage?

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Austauschprojekt zwischen der CPUT in Kapstadt und der HfG Offenbach

Foto: Berenike Eimler

Frankreich-Stipendien

Das Deutsch-französische Jugendwerk (DFJW) verfolgt mit seinen Programmen im Hochschulbereich das Ziel, die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen zu stärken, Mobilitätserfahrungen junger Menschen zu fördern und so deren sprachliche, soziale, interkulturelle sowie berufliche Kompetenzen zu verbessern.

Aktuell sind folgende Stipendien ausgeschrieben:

  • Deutsch-französische Hochschulseminare
  • Stipendien für studiengebundene Praktika in Frankreich (Studierende bis zum 6. Fachsemester)
  • Stipendien für Materialsammlungen in Frankreich
  • Stipendien für einen Studienaufenthalt in Frankreich für Studierende an Hochschulen für Musik & Theater / Akademien für Bildende Kunst / Fachhochschulen für Design & Gestaltung
  • Stipendien für Intensivsprachkurse in Frankreich​

Frankreich-Stipendien

Bewerbungsfristen

Stipendium für Deutsch-französische Hochschulseminare

3 Monate vor Beginn des Programms

Stipendium für studiengebundene Praktika in Frankreich

1 Monat vor Antritt des Praktikums

Stipendium für Materialsammlung in Frankreich 

1 Monat vor Antritt des Praktikums

Stipendium für einen Studienaufenthalt in Frankreich

15. Juni für einen Studienaufenthalt im Wintersemester
15. November für einen Studienaufenthalt im Sommersemester

Stipendium für Intensivsprachkurse in Frankreich

2 Monate vor Beginn des Sprachkurses

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Fulbright – Stipendien für das Studium in den USA

Studienstipendien

(Bewerbungsfrist 1. Juli für das Studium im darauffolgenden Jahr)

Die Studienstipendien dienen der Vertiefung des fachlichen Studiums im Rahmen eines Vollzeitstudiums auf dem Niveau der Graduate Studies an einer anerkannten amerikanischen Hochschule in den USA. Die Förderung wird für einen 4- bis 9-monatigen Studienaufenthalt bereitgestellt, der mit dem amerikanischen Fall Term im August/September beginnt. Das Stipendium kann über die zugesprochene Laufzeit hinaus nicht verlängert werden.

Stipendienleistungen

  • Finanzierung der transatlantischen Hin- und Rückreise

  • Zahlung einer Nebenkostenpauschale von Euro 600

  • Kranken- und Unfallversicherung

  • Monatlich bis zu US-Dollar 3.850 zur anteiligen Finanzierung der Kosten für Lebenshaltung und Studiengebühren an der Gasthochschule

  • Kranken-/Unfallversicherung (Grundversorgung)

  • Teilnahme an einem Vorbereitungstreffen in Berlin, das den Programmteilnehmern/innen Kontakte mit dem Netzwerk der Fulbright-Stipendiaten eröffnet

  • Gebührenfreie Beantragung des Visums

  • Betreuung durch die Fulbright-Kommission

Bewerbungsvoraussetzungen

Diplom-Studierende müssen zum Zeitpunkt des Stipendienantritts mindestens 6 erfolgreich abgeschlossene Fachsemester vorweisen können. Bewerber/innen, die zum Zeitpunkt der Stipendienausschreibung schon einen ersten Hochschulabschluss besitzen, können dann berücksichtigt werden, wenn dieser nicht vor dem 1. April des Vorjahres erworben wurde. Die Bewerber/innen müssen in ihrem Stipendienantrag fünf Hochschulen unterschiedlichen Typs (öffentlich/privat) und in unterschiedlichen U.S. Regionen nennen, an denen ein fachliches Vertiefungsstudium durchführbar wäre.

Bewerbungsverfahren

Die Studienstipendien werden in der Zeit von Ende April bis Juni für einen Studienaufenthalt, der im August/September des darauffolgenden Jahres beginnt, ausgeschrieben. Dann sind die aktuellen Bewerbungsrichtlinien und –formulare auf dieser Website hinterlegt. Die Übersicht über die US-Gasthochschulen wird bei der Vorbereitung der Bewerbung helfen.

Die Stipendienbewerbung erfolgt mit dem Bewerbungsformular im Fulbright Foreign Student Program.

Kontakt

Fulbright-Kommission

Lützowufer 26; 10787 Berlin; Germany

Fulbright Reisestipendium

Bewerbungsfrist für das folgende Studienjahr

1. Januar

Fulbright Studienstipendium

21. August 2022, 23:59 Uhr (MESZ) für das Studienjahr 2023/24

Bewerbungsfrist für das folgende Studienjahr

1. Juli

Weitere Informationen

www.fulbright.de

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Kap der Guten Hoffnung, Südafrika

Foto: Klaus Hesse

Promos – Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden

Mit dem DAAD-Programm können Auslandsaufenthalte weltweit mit monatlichen Teilstipendien und/oder Reisekostenzuschüssen unterstützt werden.

Förderfähige Maßnahmen

  • Studienaufenthalte (Studium an Hochschulen oder Abschluss- und Studienarbeiten)  - Die Dauer von Studienaufenthalten muss mindestens einen bis maximal sechs Monate betragen.
  • Praktikumsaufenthalte (wenn diese nicht über Erasmus gefördert werden können)  - Die Dauer von Praktikumsaufenthalten muss mindestens sechs Wochen bis maximal sechs Monate betragen.
  • Studienreisen mit einer Dauer von bis zu zwölf Tagen können mittels Aufenthaltspauschalen für die Teilnehmer_innen (Studierende der Hochschule) und eine Begleitperson (z.B. Dozent/ Professor der Hochschule) gefördert werden. Neben der Vermittlung fachbezogener Kenntnisse muss die Begegnung mit ausländischen Studierenden und Wissenschaftlern vor Ort im Mittelpunkt stehen. Für die Geltendmachung der Aufenthaltspauschale ist gesondert eine von den Teilnehmern unterschriebene Liste (Teilnehmerliste) zu führen.

Die hochschulinterne Auswahl erfolgt nach festgelegten Auswahlkriterien durch eine Stipendienkommission.

Promos

Bewerbungsfrist 

01. November für ein Vorhaben im darauffolgenden Jahr.

Falls Sie sich für das Programm interessieren, melden Sie sich bitte frühzeitig im Internationalen Büro, um Ihr Interesse zu bekunden – auch wenn Sie noch keine Zusage zu einem Studium oder Praktikum im Ausland haben!

Bewerbungsunterlagen

  • Bewerbungsformular mit Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • Aktuelle Notenübersicht
  • Nachweise der Kenntnisse der Unterrichtssprache
  • Gutachten eines Professors
  • ggf. Praktikumsvertrag (muss spätestens 1 Monat vor Praktikumsbeginn vorliegen)
  • ggf. Anerkennungsbescheinigung des Fachbereichs

Downloads

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Workshop mit Prof. Klaus Hesse an der Nanjng University of the Arts (NUA)

Foto: Klaus Hesse

Jahresstipendien für Studierende im Fachbereich Bildende Künste/Design/Film

Der DAAD vergibt an besonders qualifizierte Studierende der Fachbereiche „Bildende Künste, Design, Film“, die an einer staatlichen Kunst- oder Filmhochschule, Akademie oder Fachhochschule bzw. einer staatlich anerkannten Hochschuleinrichtung immatrikuliert sind, Stipendien zur künstlerischen Weiterbildung im Ausland. Dieses Programm wird für alle Weltregionen angeboten. 

Neu: Die bisherigen Jahresstipendien für Studierende bzw. Graduierte aller wissenschaftlichen Fächer wurden in die beiden folgenden Programme umstrukturiert:

  • Jahresstipendien für Studienaufenthalte im Ausland https://www.daad.de/go/stipd57503530
    Förderung von Studierenden in grundständigen Studiengängen (z.B. Bachelor) und in Aufbaustudiengängen (z.B. Master) für ein Auslandsjahr (außerhalb der Erasmus-Programmländer).
  • Stipendien für ein Masterstudium im Ausland https://www.daad.de/go/stipd57503584
    Förderung von Studierenden in Aufbaustudiengängen für ein komplettes Studium mit Abschluss im Ausland (max. 24 Monate, weltweit)

DAAD-Jahresstipendium

Bewerbungsfrist für ein Studium im folgenden akademischen Jahr

01. Oktober

Weitere Informationen gibt es hier.

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Stipendien der Friedrich-Ebert-Stiftung

Die Friedrich-Ebert-Stiftung fördert Studierende aus allen Fachbereichen – hierzu zählen ausdrücklich auch die künstlerisch-musischen Studiengänge.
Voraussetzung ist eine Studienplatzzusage und die Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder Fachhochschule. Kunstakademien sowie Musik- und Kunsthochschulen sind den Universitäten gleich gestellt. Es werden sehr gute Leistungen und nach Möglichkeit Studiennachweise und Gutachten erwartet.

Mehr Informationen zur Friedrich-Ebert Stiftung gibt es hier. 

Hier geht's zum Bewerbungsprozess und der Online Bewerbung

Go East Sommerschulen

Der DAAD ermöglicht im Rahmen der Initiative „Go East“ deutschen Studierenden und Graduierten einen Auslandsaufenthalt in den Ländern Mittel- und Osteuropa und der GUS. Gefördert werden Studienaufenthalte von einem Semester an Partnerhochschulen, die Teilnahme an einer Winter- bzw. Sommerschule sowie Praktika in Unternehmen in der Russischen Föderation.

Stipendienleistungen

  • Monatliche Teilstipendienrate (von 300€ bis 400€, nach Ländern gestaffelt) wird taggenau berechnet.
  • eine Reisekostenpauschale abhängig vom Zielland (siehe goeast.daad.de)
  • Teilnahmegebühren bis zu max. 650 €

Bewerbungstermin

Der Bewerbungsschluss im DAAD-Portal ist identisch mit dem Bewerbungsschluss der jeweiligen Sommerschule.

Weitere Informationen gibt es hier.

Eine Übersicht weltweiter Sommerschulen gibt es hier.

Kongressreiseprogramm für Doktoranden, Promovierte, Hochschullehrer

Es stehen zwei Programmlinien zur Verfügung:
a) Kongressreisen
b) Vortragsreisen
Die Programmlinie „Kongressreisen“ fördert die Präsentation eines wissenschaftlichen Beitrages im Rahmen von Kongressen und Konferenzen.
Die Programmlinie „Vortragsreisen“ fördert Vorträge außerhalb von Kongressen und Konferenzen.
Nähere Informationen gibt es hier.

Weitere Stipendienmöglichkeiten

 
finden Sie in der Stipendiendatenbank des DAAD. Beachten Sie auch die wichtigen Stipendienhinweise.

Neue Ausschreibungen 2021/22:

HAW.International: Semesteraufenthalte und Abschlussarbeiten für Studierende
https://www.daad.de/go/stipd57478124
Förderung von Studierenden in Bachelor-, Master- und Diplomstudiengängen an deutschen Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Fachhochschulen (HAW/FH) für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des Studiums (3-6 Monate) oder der Abschlussarbeit (1-6 Monate).

HAW.International: Kongress- und Messereisen
https://www.daad.de/go/stipd57479681
Förderung von Studierenden, Doktoranden und Wissenschaftlern an (HAW/FH) zur Teilnahme an internationalen Fachtagungen und Messen im Ausland (max. 8 Tage).

Taiwan Scholarship für ein Vollstudium
https://www.daad.de/go/stipd57457509
Förderung eines Vollstudiums für Bachelor, Master und PhD in Taiwan

Stipendien der Japanischen Regierung (MEXT) für Forschungsaufenthalte in Japan 

https://www.daad.de/go/stipd50015266

Studienaufenthalte im Rahmen eines Forschungs- oder Ergänzungs- bzw. Aufbaustudiums in Japan (18-24 Monate)

Doktorandenstipendium am Europäischen Hochschulinstitut Florenz

https://www.daad.de/go/stipd50015454

Förderung von Dissertationen mit den Schwerpunkten interdisziplinäre Forschung und vergleichende Untersuchungen mit Bezug auf die europäischen Länder (1-4 Jahre)

Eine Übersicht über alle DAAD-Programme für Auslandsstipendien und die Förderungsmöglichkeiten für das Hochschuljahr 2021/2022 finden Sie hier:

Download

 Auch unter Stipendienlotsen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung  oder unter mystipendium.de sowie ICU Stipendium finden Sie interessante Fördermöglichkeiten. Des Weiteren bietet der DAAD eine Liste verschiedener Förderorganisationen an.

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Ebenfalls lohnend kann eine Sichtung einschlägiger Stiftungen sein:

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Weitere Informationen rund um den Studienaufenthalt im Ausland gibt es hier.

Landeskooperationen

Die Programme Hessen-QueenslandHessen-Massachusetts und Hessen-Wisconsin haben die Zielsetzung, den Austausch von Studierenden und Hochschulpersonal zwischen Hessen und Queensland/Australien, Massachusetts/USA bzw. Wisconsin/USA zu fördern.
Sie beruhen auf Programmvereinbarungen zwischen den hessischen Hochschulen mit den Hochschulen im australischen Bundesstaat Queensland und den US-amerikanischen Bundesstaaten Massachusetts bzw. Wisconsin. Die Landeskooperationen tragen zur Internationalisierung der hessischen Hochschulen bei.

Hessen-Queensland

Bewerbungsfrist 1. Juni für das folgende Jahr

semester one: Ende Februar bis Ende Juni 
semester two: Ende Juli bis Ende November 

Hessen-Massachusetts

Bewerbungsfrist 1. November für das folgende Jahr

fall semester: Ende September bis Ende Dezember
spring semester: Ende Januar bis Mitte Mai

Hessen-Wisconsin

Bewerbungsfrist 1. November für das folgende Jahr

fall semester: Ende September bis Ende Dezember
spring semester: Ende Januar bis Mitte Mai

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Vorbereitungsreisen

Im Zusammenhang mit dem ISAP-Programm (Internationale Studien- und Ausbildungspartnerschaften) kann sich der DAAD an den Kosten einer Vorbereitungsreise von für den Studierendenaustausch verantwortlichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern beteiligen, wenn die Reise der Vorbereitung einer neuen ISAP, insbesondere der Absprache über Inhalt und Durchführung des Studienprogramms sowie der Organisation (z.B. Vergleichbarkeit der Studieninhalte, Studiengebührenerlass, Zulassung und Einschreibung der Studenten, Unterkunft, Betreuung, Aufenthaltsdauer) dient.

Die Reise wird mit einer länderabhängigen Reisekostenpauschale unterstützt, siehe Anlage „Reisekostenpauschalen für ISAP-Vorbereitungsreisen“.

Dem Reiseantrag sind Kopien des einschlägigen vorbereitenden Schriftwechsels und einer befürwortenden Stellungnahme des Dekans/ Fachbereichssprechers beizufügen.

Spätestens zwei Monate nach Abschluss der Reise muss dem DAAD ein Bericht vorgelegt werden. Dieser sollte auf folgende Punkte eingehen:

  • Ablauf der Reise
  • Rahmenbedingungen für das Studium an der Partnerhochschule
  • Angaben zur ISAP:

- abgesprochene Studieninhalte

- Studiengebührenerlass / Anzahl der Freiplätze

- Voraussichtliche Dauer des Aufenthalts der Studierenden, vorgesehene Teilnehmerzahl

- Zulassungsvoraussetzungen

- Immatrikulation der deutschen Studierenden an der ausländischen Partnerhochschule und umgekehrt 

 - geplante Betreuung ausländischer Studierender (z.B. durch Sprachkurse, Tutoren)

- Rahmenbedingungen des Austauschs (einseitig/reziprok)

- weitere Vereinbarungen (Dozentenaustausch, Zusammenarbeit in der Forschung)

- ggf. Kopie von/Entwurf einer Kooperationsvereinbarung beifügen

Ein Antrag auf Unterstützung einer ISAP-Vorbereitungsreise kann jederzeit vor Reiseantritt gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt schriftlich mit dem bereitgestellten Antragsformular. Die Entscheidung erfolgt i. d. R. innerhalb von vier Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen.

AuslandsBAföG für ein Auslandssemester

Die Förderung eines Studienaufenthaltes mit Hilfe von AuslandsBAföG wird bis zur Dauer eines Jahres gewährleistet (§ 16 Abs. 1 BAföG). Damit ist ein Semester- oder Jahresaufenthalt an einer Hochschule im Ausland geradezu ideal für die Finanzierung über AuslandsBAFöG.

Die Höhe Ihres Anspruchs errechnet sich - ähnlich wie die des Inlands-BAFöGs - in erster Linie aus dem Einkommen der Eltern bzw. aus dem eigenen Einkommen, im Falle einer elternunabhängigen Förderung. Anders als beim Inlands-BAFöG werden in die Berechnung des Auslands-BAFöGs jedoch auch Reisekosten, evtl. anfallende Zusatzkosten für eine Auslandskrankenversicherung und Zusatzkosten, die etwa in Nicht-EU-Ländern entstehen, einbezogen. Dies kann dazu führen, dass Sie während eines Studienaufenthalts im Ausland u.U. Leistungen nach dem BAFöG erhalten, obwohl Sie keinen Anspruch auf Inlands-BAFöG haben. Weitere Informationen finden Sie hier.

Gleichzeitige Inanspruchnahme von Stipendien anderer Geldgeber

Die meisten DAAD-Stipendien schließen die gleichzeitige Inanspruchnahme eines anderen DAAD-Stipendiums aus. Ebenso können ein DAAD-Stipendium und ein ERASMUS-Stipendium, ein Deutschlandstipendium, ein Fulbright-Stipendium sowie ein Stipendium der Deutsch-Französischen Hochschule nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.

Sonstige öffentliche oder private Zweitstipendien werden grundsätzlich in voller Höhe auf das Vollstipendium des DAAD angerechnet. Bei Stipendien von Begabtenförderungswerken gilt folgende Sonderregelung: Ein DAAD-Stipendium schließt die Inanspruchnahme eines Auslandszuschlags und aller auslandsbezogenen Nebenleistungen der Begabtenförderungswerke (Studienstiftung des deutschen Volkes, Cusanuswerk, Evangelisches Studienwerk Villigst, Hans-Böckler-Stiftung, Stiftung der deutschen Wirtschaft, Konrad-Adenauer-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung, Friedrich-Ebert-Stiftung, Bundesstiftung Rosa Luxemburg, Friedrich-Naumann-Stiftung, Hanns-Seidel-Stiftung) aus. Weiterlaufende Inlandsleistungen der Förderwerke werden bei Graduierten in voller Höhe, bei Studierenden bis zur Höhe von 512 € auf das DAAD-Vollstipendium angerechnet. Das Büchergeld der Begabtenförderungswerke bleibt dagegen anrechnungsfrei.

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Hochschule Oslo und Askerhus

Foto: Marianne Löhr

Auslandsförderung MainSWerk Studiendarlehen

  • für studienbedingte Auslandsaufenthalte
  • Höhe bis zu 6.000 Euro (Einmalzahlung), Betrag flexibel wählbar
  • Rückzahlung startet 12 Monate nach Ablauf der Auslandsförderung bzw. 12 Monate nach Ende der Regelstudienzeit
  • Zinslos; einmalige Bearbeitungsgebühr von 5 % der Darlehenssumme (wird mit der letzten Auszahlungsrate einbehalten)
  • Als Sicherheit muss eine Bürgin / ein Bürge mit regelmäßigem Aufenthalt in Deutschland und einem Einkommen oberhalb des Pfändungsfreigrenze gestellt werden
  • Keine Alters- oder Semesterhöchstgrenze, kompatibel mit anderen Einkommensarten wie z.B. BAföG. Möglich auch ergänzend zum »normalen« MainSWerk-Studiendarlehen

Ausführliche 

Online hier

Kontakt

finanzierung@swffm.de
T: 069/798-34906

Outgoings – Praktika im Ausland

Sie möchten ihr Praktikum im Ausland absolvieren und es mit einem Stipendium finanzieren? Dann ist das Programm Erasmus-Praktika das richtige für Sie!

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Praktika in Europa

Das Erasmus-Placements-Programm der EU bietet Studierenden vielfältige Möglichkeiten, ein Praktikum innerhalb von Europa zu absolvieren. Unterstützt werden Studierende, die ein mindestens zweimonatiges Praktikum in einem EU-Mitgliedsland, einem EU-Beitrittsland (auch Türkei) oder in Island, Liechtenstein, Norwegen, oder der Schweiz absolvieren möchten. Das Erasmus-Placements-Stipendium besteht aus einem monatlichen Zuschuss von 450€, 390€ oder 330€ entsprechend der jeweiligen Ländergruppe und muss mindestens drei Monate und darf höchstens zwölf Monate dauern.

Bewerbungsbedingungen

Das Praktikum findet in einem am Erasmus-Programmm teilnehmenden Land statt / Sie sind an einer hessischen Partnerhochschule immatrikuliert / Das Praktikum muss einen Fachbezug zum Studium aufweisen und in Vollzeit absolviert werden. Auch Absolventen können gefördert werden, jedoch nur, wenn Sie noch vor der Exmatrikulation Ihre Bewerbung einreichen!

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Bewerbung.

Praktika außerhalb Europas für Studierende​

Mit dem PROMOS-Programm des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) können Auslandsaufenthalte (Studium oder Praktikum) mit monatlichen Teilstipendien und/oder Reisekostenzuschüssen unterstützt werden.

Bewerbungsfristen

 
Um eine Praktikumsstelle muss sich in jedem Fall selbst bemüht werden.

  • Einreichung der Unterlagen bei vorhandener Praktikumsstelle: 1 Monat vor Praktikumsbeginn
  • Einreichung der Unterlagen ohne Praktikumsstelle:  2 Monate vor Praktikumsbeginn
  • Frühester Bewerbungszeitpunkt: Sieben Monate vor Praktikumsbeginn

Bewerbung einreichen

Bitte reichen Sie die vollständigen Unterlagen ausgedruckt in zweifacher Ausfertigung im Internationalen Büro bei Frau Rentsch fristgerecht (1 Monat mit/ 2 Monate ohne Praktikumszusage) ein. Zusätzlich dazu schicken Sie bitte Lebenslauf und Motivationsschreiben per E-Mail an team.internationales@hfg-offenbach.de.

Hier finden Sie alle Informationen und Unterlagen für Ihre Bewerbung um ein EU-Placement Stipendium.

Links zur Praktikasuche im Ausland

www.eu-placements.de

Carl Duisberg

Qualitätsgeprüfte eur. Praktika

Download

Carlo-Schmid-Programm für Praktika in Internationalen Organisationen und EU-Institutionen

Das 2001 gestartete Carlo-Schmid-Programm macht Studierende und Graduierte im Rahmen eines Praktikums mit den Problemstellungen und Arbeitsweisen im internationalen Verwaltungsbereich vertraut und trägt zur Erweiterung ihrer interkulturellen Kompetenz bei. Das Programm steht allen Fachrichtungen offen. Darüber hinaus sollen begleitende Aktivitäten die Voraussetzungen und Chancen dieser jungen Leute für eine spätere Beschäftigung im internationalen Tätigkeitsbereich weiter verbessern.
Das Programm wird vom DAAD in Zusammenarbeit mit der Studienstiftung des deutschen Volkes und der Stiftung Mercator durchgeführt und überwiegend aus Mitteln des BMBF finanziert, zudem durch die Stiftung Mercator gefördert. Das Auswärtige Amt sowie der Tönissteiner Kreis leisten aktive Hilfestellung bei der Betreuung der Stipendiatinnen und Stipendiaten vor Ort.

Bewerbungsschluss ist am

16. Februar

Weitere Informationen gibt es hier.

Erfahrungsberichte

Berichte HfG-Studierender zu ihren Auslandsaufenthalten.

Seiten aus rz jb 2014

Kunst

Downloads

Wohnungssuche im In- und Ausland

Online-Plattform Roomlala

Erasmus

Informationen für Austauschstudierende – Incomings

Du studierst Kunst oder Design an einer Hochschule und möchtest ein Semester an der Hochschule für Gestaltung Offenbach verbringen? Dann wende Dich bitte an das International Office Deiner Heimathochschule, um zu erfahren, ob Deine Hochschule bereits eine Kooperation im Rahmen von ERASMUS+ oder über andere Kooperationsvereinbarungen hat. Das International Office Deiner Heimathochschule kann sich direkt an das International Office der HfG wenden und Dich als Incoming nominieren: MS Elena Rentsch, rentsch@HfG-offenbach.de

Weitere Informationen hier.

Incomings

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Incomings – Willkommen an der HfG

Liebe Incomings,
​wir freuen uns, dass Sie an einem Austauschsemester/-jahr an der HfG interessiert sind! Um Ihnen die Planung Ihres Auslandsaufenthaltes an der HfG zu erleichtern, haben wir auf den folgenden Seiten die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst. Wenn Sie weitere Fragen zum Bewerbungsprozess, dem Studium an der HfG, dem Leben in Deutschland oder sonstige Fragen haben, können Sie sich gerne an das Internationale Büro der HfG wenden.
Die folgenden Informationen richten sich an Austauschstudierende, die ein oder zwei Semester an der HfG studieren möchten. Wenn Sie mehr als zwei Semester an der HfG studieren möchten, wenden Sie sich bitte direkt an das Studierendensekretariat.

Weiterführende Informationen: Bewerben an der HfG.

Hier finden Sie einen kurzen Film über die Studienlandschaft in Deutschland。Im pocket guide for international students finden Sie weitere hilfreiche Informationen. Unter www.study-in-germany.de finden internationale Studierende Informationen und Eindrücke rund um das Studium und Leben in Deutschland

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Semesterzeiten

Wintersemester

1. Oktober bis 31. März
Vorlesungen von Mitte Oktober bis Mitte Februar

Sommersemester

1. April bis 30. September
Vorlesungen von Mitte April bis Mitte Juli

Bewerbungsfristen

für ein Wintersemester

15. Mai

für ein Sommersemester

15. November ​

course catalogue

sports program at HfG

Downloads

Bewerbungsprozess

Bitte füllen Sie zuerst das Bewerbungsformular/Student Application Form aus. Dieses Formular muss von Ihnen und Ihrem Fachbereichskoordinator oder Hochschulkoordinator an Ihrer Heimathochschule unterschrieben werden und an die HfG geschickt werden. Bitte senden Sie außerdem ein kurzes Motivationsschreiben auf Deutsch oder Englisch, ein Learning Agreement (nur für Erasmus-Studierende), einen Lebenslauf, einen Leistungsnachweis und ein Portfolio (einen kleinen Überblick über Ihre neueren Arbeiten).

Das Learning Agreement kann auch zu Semesterbeginn zusammen mit eine_r Professor_in in Offenbach erstellt werden. Alle Bewerbungsunterlagen müssen über einen Upload-Link an die HfG übermittelt werden, der Ihnen auf Anfrage an team.internationales@hfg-offenbach.de zur Verfügung gestellt wird. Bitte schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen nicht per E-Mail.

Buddy-Programm

Das im Sommersemester 2013 gegründete Buddy-Programm ist eine gemeinsame Initiative des Internationalen Büros der HfG Offenbach und des AStA-Referats für Interkulturelles, vertreten durch Aldin Sakić.

Es soll dabei helfen, den internationalen Austauschstudierenden den Einstieg in Land und Hochschule so angenehm wie möglich zu machen. Dabei spielen aktuelle Studierende eine wesentliche Rolle, da sie vor, während, und nach der Ankunft der internationalen Studierenden als kulturelle Mittler und Freunde (Buddys) fungieren. Sie wenden ihre Zeit und ihr Wissen auf, um im Umgang mit unerwarteten Problemen zu helfen. Alle Buddys arbeiten ehrenamtlich.

Kalender

19. April 2022 bis 11. Mai 2023

News

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vor 7 Monaten

Lea Bernhard erhält Hessen:Queensland Stipendium

Die HfG-Studentin Lea Bernhard erhält das Hessen:Queensland Stipendium. Über ein Semester lang kann die Designstudentin an einer der fünf Partnerhochschulen des University of Massachusetts-Systems studiengebührenfrei studieren.

vor 12 Monaten

Ausschreibung: DAAD-Preis 2022 FB Kunst

Der mit 1.000 Euro dotierte DAAD-Preis wird dieses Jahr turnusmäßig an eine_n Studierende_n aus dem Fachbereich Kunst verliehen. Deadline: 4. Juli 2022.

vor 1 Jahr

HfG-Ausschreibung: Sonderförderung im Rahmen des EU-Programms »ERASMUS-Praktika global«

Einmalig gefördert werden die monatlichen Aufenthaltskosten von 700 Euro für ein Erasmus-Praktikum global. Die Förderung ist eine weltweite. Bewerbungsfrist ist der 30. November 2022.

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vor 1 Jahr

Begrüßung der Ankommer_innen

Bei einem Get-together wurden die internationalen Ankommer_innen (Incomings & Geflüchtete) zum Sommersemester an der HfG Offenbach begrüßt und anschließend von den studentischen Buddys über den Campus geführt.

vor 1 Jahr

Bewerbung Hessen-Massachusetts/Wisconsin-Landesprogramm

Akademisches Jahr 2022/23: Studieren in Massachusetts oder Wisconsin, USA – ohne Studiengebühren. Bewerbungsfrist: 1.11.2021

vor 1 Jahr

PROMOS-Stipendien 2022

Das Internationale Büro wird auch 2022 Studienaufenthalte HfG-Studierender mit einer Dauer von maximal sechs Monaten im außereuropäischen Ausland mit Teilstipendien bezuschussen können (v.a. Reisekostenpauschalen).

vor 2 Jahren

Stipendien: Erfolgreicher Studienabschluss & besonderes Engagement

Auch dieses Jahr vergibt die HfG Offenbach bis zu neun Stipendien an internationale Studierende für den erfolgreichen Studienabschluss und für besonderes Engagement. Bewerbungsfrist ist der 12. September 2021.

vor 2 Jahren

Ausschreibung: DAAD-Preis 2021 im FB Design

Der mit 1.000 Euro dotierte DAAD-Preis zeichnet dieses Jahr herausragende Studierende bzw. Doktorand_innen aus dem Fachbereich Design aus, die sich durch akademische Leistungen und bemerkenswertes gesellschaftliches oder interkulturelles Engagement hervorgetan haben.

Burak yel
vor 2 Jahren

Rotary Club Offenbach und DAAD zeichnen HfG-Angehörige aus

Der Rotary Club Offenbach am Main und der DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) unterstützen den Studenten Hüseyin Burak Yel und den Promovenden José B. Segebre Salazar mit einem Stipendium in Höhe von jeweils 1.800 Euro.

Fullsizerender
vor 5 Jahren

Austausch mit Südkorea

Am 24. Oktober 2017 besuchte Prof. Rhie Won-Bok, Präsident der südkoreanischen Partnerhochschule Duksung Woman’s University die HfG Offenbach. Im Mittelpunkt der Gespräche stand eine Intensivierung des Studierendenaustauschs.

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vor 7 Jahren

Neue internationale Aktivitäten der HfG

Die CAFA-Universität Beijing konnte als strategischer Partner gewonnen werden. Der Fachbereich Design freut sich über Kooperationen mit dem Instituto Superior Diseño Industrial in Havanna, mit Universitäten am Rio de la Plata sowie über den Start des International Design Campus.

Fullsizerender
vor 7 Jahren

Israelischer Besuch an der HfG

Efrat Galnoor von der Faculty of Arts des Hamidrasha Beit Berl College in Israel hat die HfG Offenbach auf Einladung von Prof. Klaus Hesse besucht, um mit Dagmar Loris vom Internationalen Büro über Möglichkeiten eines Lehrenden- und Studierendenaustauschs zu diskutieren.