Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.hfg-offenbach.de veröffentlichte Website der Hochschule für Gestaltung (HfG) Offenbach.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer vom Landeskompetenzzentrum für Barrierefreie IT Durchsetzungs- und Überwachungsstelle vereinfachten Überprüfung des Webauftritts der Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Webseite wurde im Jahr 2015 gelauncht, zu einer Zeit, als es weder Gesetze noch Regulierungen für digitale Produkte gab. Auch die weltweiten WCAG Richtlinien gab es noch nicht.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Es fehlt an der Möglichkeit, Alternativtexte für Bedienelemente, Grafiken und Objekte zu integrieren, ebenso Alt-Attribute für Layoutgrafiken
  • Es können keine HTML-Strukturelemente für Überschriften und Listen integriert werden
  • Die Textkontraste sind im vergebenen CI/CD unzureichend
  • Bereiche sind nicht überspringbar
  • Es lassen sich keine aussagekräftigen Linktexte generieren

Geplante Maßnahmen

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind kurz- und mittelfristig geplant:

  • Implementierung eines Tools zum Abbau von Barrieren auf der alten Webseite bis Ende 2025
  • Relaunch bis Anfang 2027: Implementierung einer neuen Webseite, die allen Anforderungen, Richtlinien und Gesetzen zur Barrierefreiheit entspricht

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 19. Mai 2025 erstellt.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

Hochschule für Gestaltung (HfG) Offenbach
Presse und Hochschulkommunikation
Schloßstraße 31
63065 Offenbach am Main
Telefon: 069 80059-172

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Falls Sie eine Beschwerde haben und nach Ihrer Rückmeldung bei den Ansprechpersonen oben keine annehmbare Lösung gefunden wird, können Sie nach einer sechswöchigen Frist die »Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik« einschalten.

Die Ombudsstelle wird dann die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit ermitteln, damit diese behoben werden kann.

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten

Landesbeauftragte für barrierefreie
IT Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen

+49 641 303 - 2901
​durchsetzungsstelle-lbti@rpgi.hessen.de