Fachbereichsrat
Dem jeweiligen Fachbereichsrat gehören sieben Professoren, drei Studierende, zwei wissenschaftliche Mitglieder und ein administrativ-technisches Mitglied an, die eine Dekanin oder den Dekan als Vorsitzenden wählen.
Der Fachbereichsrat behandelt Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für den Fachbereich, so zum Beispiel:
- Erlass der Prüfungsordnungen und der Studienordnungen
- Vorschläge für die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen
- Abstimmung der Forschungsvorhaben
- Feststellung des Strukturplans
- Entscheidung über Berufungen
- Beauftragungen
- Vorschläge für die Anschaffungen von technischen Geräten