Stipendien an der HfG

Ausschreibung Deutschlandstipendium 2024

Die HfG startet die nächste Runde des Bewerbungsverfahrens für das Deutschlandstipendium. Für eine Förderung ab 1. Oktober 2024 können sich Studierende

vom 1. Mai bis 19. Mai um 24 Uhr (Ausschlussfrist!) online hier

bewerben.

Weitere Stipendien, Wettbewerbe und Preise werden über den HfG-Newsletter angekündigt.

In der Datenbank des BMBF kann nach Stipendien recherchiert werden.

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Wie funktioniert das Deutschlandstipendium?

Design, Typografie + Musik: Sarah Stendel
​Illustration + Animation: Verena Mack

Deutschlandstipendium

Das Deutschlandstipendium erhalten Studierende der HfG, die ausgezeichnete Leistungen erbringen. Der Leistungsbegriff ist bewusst weit gefasst: Gute Noten und Studienleistungen gehören ebenso dazu wie die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, oder das erfolgreiche Meistern von Hindernissen im eigenen Lebens- und Bildungsweg.

Das Deutschlandstipendium beträgt 300 Euro pro Monat. 150 Euro davon übernehmen private Fördernde wie Unternehmen, Stiftungen, Alumni und andere Privatpersonen. Die anderen 150 Euro übernimmt der Bund.

Wieviele Stipendien wir vergeben können richtet sich danach, wieviele Fördernde die HfG gewinnen kann. Im Jahr 2011 fingen wir mit drei Stipendien an und konnten diese Zahl kontinuierlich steigern auf stolze 63 Stipendien im Jahr 2023. 

  • Die Bewerbung erfolgt online vom 01.–19. Mai 2024 
  • Die Bekanntgabe der Stipendiat_innen erfolgt Ende September per Email
  • Die Förderung beginnt im Oktober und beträgt 300 Euro monatlich für ein Jahr
  • Vergabefeier 7. November 2024 um 17:30 in der Aula

Bewerben können sich alle Studierenden, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung in ihrer individuellen Regelstudienzeit befinden. Ausgewählt werden die Stipendiat_innen von Jurys Ihres Fachbereiches. Die Jurys werden jährlich neu besetzt und bestehen aus je einer/m Professor_in und einer Lehrkraft für besondere Aufgaben. 

Die Unterlagen zur Bewerbung bestehen unter anderem aus einem Portfolio, einem Motivationsschreiben, einem aktuellen Leistungsspiegel (bitte rechtzeitig im Fachbereich beantragen). 

Deutschlandstipendium

Für wen?

Bewerben können sich Studierende der Fachbereiche Kunst und Design, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung in ihrer individuellen Regelstudienzeit befinden (siehe eCampus). Eine Zweitbewerbung ist möglich.

Ansprechpartnerin (Studierende)

Eva Goliasch

Frist

Bewerbung vom 01.–19. Mai 2024                 

Förderung

300 Euro monatlich für ein Jahr

Informationen

www.deutschlandstipendium.de

Informationen für Fördernde 

Downloads

Dr. Marschner-Diplomstipendium

Dr. Marschner-Diplomstipendium

  • Stipendium für Studierende für Erstellung ihrer Diplomarbeit
  • Fachbereich Kunst pro Jahr sechs Stipendien
  • Fachbereich Design pro Jahr zwei Stipendien
  • Information an alle für das Diplom Angemeldeten
  • Auswahl durch alle Professor_innen, die eine_n Diplomstudierende_n betreuen

Dr. Marschner-Diplomstipendium

Für wen?

Studierende beider Fachbereiche in der Diplomphase

Förderung

500 Euro monatlich für sechs Monate (FB Design)

500 Euro monatlich für vier Monate (FB Kunst)

HfG-Zollamt Atelierstipendien

Für wen?

Studierende des FB Kunst innerhalb der Regelstudienzeit, mindestens im 3. Semester

Dauer

Ateliers werden für ein Jahr vergeben, spätestens drei Monate vor Ablauf muss Antrag auf Verlängerung gestellt werden

Förderung

monatlich Atelierkostenzuschuss in Höhe der Miete (abzüglich Eigenbeteiligung von 50 Euro pro Person/Monat)

Ansprechpartner f. Vergabe/Koordination

Prof. Heiner Blum

HfG-Zollamt

Atelierstipendien

  • Der Fachbereich Kunst vergibt Atelierstipendien für fünf Räume der Zollamt-Studios, Offenbach, Frankfurter Straße 91:
    • Einzel-, bzw. Mehrfachateliers
      203 (20,5 qm) / 309 (20,5 qm) / 403 (20,5 qm)
    • Mehrfachateliers
      305 (40,5 qm) / 301+302 (Doppelbüro 41 qm)
  • Für die kleineren Ateliers können sich Einzelpersonen oder Ateliergemeinschaften, für die größeren Ateliergemeinschaften mit mindestens zwei Personen bewerben. Ateliergemeinschaften mit Studierenden aus verschiedenen Lehrgebieten sind ausdrücklich erwünscht.
  • Einzureichen ist ein Portfolio mit Arbeitsproben und ein Motivationsschreiben; potenzielle Ateliergemeinschaften reichen mehrere Portfolios und ein gemeinsames Motivationsschreiben ein. Besondere soziale Hintergründe sollten in das Motivationsschreiben mit aufgenommen werden und sollten von der Jury berücksichtigt werden.
  • Die Ausschreibung erfolgt über den HfG-Newsletter und per Aushang. Studierende können weiterhin von den Professor_innen oder vom AStA zu einer Bewerbung aufgefordert werden.
  • Aus den Bewerbungen wählt eine Jury aus drei Lehrenden (Professor_innen, LfbAs, Werkstattleiter_innen) und zwei studentischen Vertreter_innen die endgültigen Stipendiat_innen aus. Die Jury wird vom Fachbereich Kunst eingesetzt

DAAD-Stipendien für internationale Studierende

Für wen?

Bildungsausländer_innen beider Fachbereiche

Ansprechpartnerin

Katharina Hantke

Förderung

STIBET I

  • Studienabschluss-Stipendium bzw. Stipendium für besonders engagierte ausl. Studierende
  • zwei Studierende mit je 1000 Euro (Stand 2023)
  • Vergabe im Wintersemester

DAAD-Preis (wechselnd an Kunst und Design, 1.000 Euro p.a.)

  • Auszeichnung von herausragenden ausl. Studierenden bzw. Doktoranden, die sich durch besondere akademische Leistungen und bemerkenswertes gesellschaftliches oder interkulturelles Engagement hervorgetan haben
  • Vergabe beim HfG Rundgang

DAAD-Stipendien für internationale Studierende

STIBET I

  • Studienabschluss-Stipendium bzw. Stipendium für besonders engagierte ausl. Studierende
  • Preisverleihung im Rahmen von STIBET III im November/Dezember

STIBET III Matching Funds (nur Kunst)

  • Studienabschluss-Stipendium bzw. Stipendium für besonders engagierte ausl. Studierende
  • Vergabe in Kooperation mit dem Rotary Club
  • Verleihung im November/Dezember gemeinsam mit Rotary Club

DAAD-Preis (wechselnd an Kunst und Design)

  • Auszeichnung von herausragenden ausl. Studierenden bzw. Doktoranden, die sich durch besondere akademische Leistungen und bemerkenswertes gesellschaftliches oder interkulturelles Engagement hervorgetan haben

  • Vergabe beim HfG Rundgang

Studienstiftung des Deutschen Volkes

Für wen?

Studierende des Fachbereichs Kunst und des Fachbereichs Design

Frist

Oktober eines Jahres 

Förderung

Studienkostenpauschale von 300 € pro Monat plus Grundstipendium bis zu 735 €, abhängig von Elterneinkommen

Informationen

www.studienstiftung.de

Studienstiftung des Deutschen Volkes

Auswahlverfahren

  • Jährlich finden zwei getrennte Auswahlverfahren statt für Kunststudierende sowie Design- und Filmstudierenden. Eine Initiativbewerbung ist nicht möglich
  • Für das Auswahlverfahren Bildende Kunst hat der Präsident die Möglichkeit, nach einer vom Vertrauensdozent der Hochschule (Prof. Gunter Reski) organisierten internen Vorauswahl besonders begabte Studierende für die Förderung vorzuschlagen.
  • Für hervorragende Studierende aus den Bereichen Design und Film – zum Beispiel Produkt-, Kommunikations- oder Grafikdesign, aber auch Filmregie und Film – gibt es ein zusätzliches Verfahren. Kunsthochschulen können hier ihre besten Studierenden nominieren: Studierende werden durch Professor_innen den Dekan_innen vorgeschlagen. In Fachbereichskommissionen mit allen Lehrenden und in Abstimmung mit dem Präsidenten wird entschieden, welche Studierende der Studienstiftung vorgeschlagen werden
  • Auswahlverfahren für Kunst bei der Studienstiftung: Die nominierten Bewerber_innen präsentieren ihre Arbeiten einer unabhängigen Fachjury.
  • Auswahlverfahren Design bei der Studienstiftung: Die nominierten Bewerber_innen werden im Frühjahr zu einem Auswahlseminar eingeladen, auf dem sie in kleinen Gruppen ein oder zwei Arbeiten bzw. Projekte präsentieren und ein Auswahlgespräch mit einem fachnahen Jury-Mitglied führen. Für alle Bewerber_innen finden pro Jahr drei Auswahlseminare statt.

Cusanuswerk

Für wen?

Studierende des Fachbereichs Kunst

Ansprechpartner

Prof. Manfred Stumpf

Förderung

Studienkostenpauschale von 300 € pro Monat plus Grundstipendium bis zu 735 €, abhängig von Elterneinkommen

Informationen

www.cusanuswerk.de

Cusanuswerk

Auswahlverfahren für Kunst

  • Studierende werden durch Professor_innen vorgeschlagen, eine Initiativbewerbung ist nicht möglich.
  • In einer Fachbereichskommission wird entschieden, welche Studierende vorgeschlagen werden (ca. 2).
  • Formale Voraussetzung: Erststudium mind. im zweiten, höchstens im siebten Fachsemester; Mitgliedschaft in der katholischen Kirche
  • Alle Nominierten absolvieren zwei Vorstellungsgespräche, legen eine Mappe vor und nehmen an der Auswahlausstellung teil.
  • Finale Auswahl erfolgt durch eine Jury.

Auswahlverfahren für Design

  • Designstudierende bewerben sich selbst bei der Stiftung

Hessenfonds

Für wen?

Geflüchtete Studierende und Promovierende beider Fachbereiche

Förderung

Studierende: 300 Euro/Monat

Promovierende: 1.200 Euro/Monat

Förderzeiträume

April 2023 – März 2024

Oder: Oktober 2023 – September 2024

Mehr Infos hier.

Ansprechpartnerin

Ute Schulz

  • Bekanntgabe über Newsletter

Hessenfonds (HMWK)

Stipendien für Geflüchtete

Ziel

Förderung der Fortführung eines Studiums oder einer wissenschaftlichen Karriere an einer staatlichen hessischen Hochschule. Studierende sollen vor allem in der Studieneingangsphase unterstützt werden.

Zielgruppe

besonders begabte und leistungsstarke geflüchtete Studierende, Promovierende und Wissenschaftler/-innen an den staatlichen hessischen Hochschulen

Bewerbungsvoraussetzungen

  • Asylberechtige/-r oder anerkannter Flüchtling
  • zum Zeitpunkt des Förderbeginns in der Regel noch nicht länger als vier Jahre in Deutschland registriert, d.h. den Asylantrag gestellt haben und seit nicht mehr als vier Jahren (durchgehend) in Deutschland leben.
  • Folgeanträge müssen gesondert begründet werden.
  • Für Studierende: an einer staatlichen Hochschule des Landes Hessen immatrikuliert und herausragende Studienleistungen
  • Für Promovierende: als Doktorand/-in angenommen und an einer staatlichen Hochschule des Landes Hessen betreut sowie herausragende wissenschaftliche Leistungen​
  • es steht ein Platz für die HfG zur Verfügung
  • Antragstellung erfolgt direkt an der Hochschule; diese nominiert über eine Kommission

HAB - Hessen Abschlussförderung

Projekt-Förderung für künstlerische/gestalterische Studien-Abschlussarbeiten in zeitbasierten Medien und Bewegtbild an teilnehmenden hessischen Hochschulen

Förderung: Je nach Umfang des Projekts können Förderungen in Höhe von 5000, 7500 oder 10.000 Euro für die Umsetzung (Produktion) des Abschlussprojekts beantragt werden. Im Sommersemester 2023 steht der fachbereichsübergreifenden HAB Förderung der HFG ein Etat von 50.000 Euro zur Verfügung.  

Für wen?

Studien-Abschlussarbeiten in zeitbasierten Medien und Bewegtbild 

Frist

Anträge auf HAB können jährlich zum 15. Februar und 1. Juli gestellt werden

Förderung

5000, 7500 oder 10.000 Euro für die Umsetzung (Produktion) des Abschlussprojekts

Ansprechpartner

Prof. Dr. Marie-Hélène Gutberlet

Download

Stipendien für bedürftige Studierende

v. Schad‘sche Stiftung

  • Ziel: Gewährung von Ausbildungshilfen und Unterstützung an Bedürftige, vor allem in Frankfurt am Main („Nothilfe“)
  • Keine Fristen, Anträge nach Einzelfall

Pestalozzistiftung

  • Ziel: Stipendien für eine qualifizierte Ausbildung an bedürftige Studierende und Auszubildende aus Frankfurt am Main und der Region Rhein-Main
  • Zielgruppe: junge Menschen, deren Eignung und Ausbildung der Allgemeinheit zugute kommen werden und die ihr Studium oder ihre Ausbildung nicht aus eigener Kraft finanzieren können
  • insbesondere jüdische Bewerberinnen und Bewerber_innen oder Studierende, die infolge politischer oder rassischer Verfolgung ihr Studium in Frankfurt am Main aufnehmen oder fortsetzen
  • Keine Fristen, Anträge nach Einzelfall

v. Schad‘sche Stiftung

Ansprechpartner_in

Ute Schulz

Prof. Heiner Blum

Pestalozzistiftung

Ansprechpartnerin

Ute Schulz

Schmidt Rotluff

Stipendium für Absolvent_innen

  • Stipendium für hervorragende künstlerische Leistungen
  • Alle zwei Jahren werden bis zu fünf Stipendien vergeben

Bewerbungsvoraussetzungen

  • deutsche Staatsangehörigkeit (bzw. Bildungsinländer) bzw. die eines EU-Landes/EU-Beitrittslandes, bzw. Nicht-EU-Ausländer mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung (Einzelfallprüfung)
  • Bewerber_innen müssen den größten Teil ihres Studiums in Deutschland absolviert und ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben
  • Das Studium muss spätestens bei Antritt des Stipendiums (April 2020) beendet sein (inkl. Meisterschülerstudium und Aufbaustudiengänge/PhD)
  • Der letzte Studienabschluss darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Ein Kunststudium ist jedoch nicht Bedingung für den Zugang zum Auswahlverfahren
  • Das Höchstalter sollte bei Vorschlag (30. November) 35 Jahre möglichst nicht überschreiten – Einzelfallprüfungen sind möglich (z.B. bei Krankheit, Erziehungszeiten)
  • Künstler_innen, die ausschließlich im Bereich angewandter Kunst tätig sind, können sich nicht bewerben
  • Hochschule schlägt Bewerberinnen und Bewerber vor, Jury entscheidet.

Schmidt Rotluff – Stipendium für Absolvent_innen

Für wen?

Bildende Künstlerinnen und Künstler, die ausschließlich oder überwiegend freiberuflich tätig sind

Förderung

1200 Euro pro Monat plus Teilnahme an Programmen der Studienstiftung

Laufzeit

zunächst ein Jahr; Verlängerung um ein weiteres Jahr möglich

Ansprechpartner

Prof. Gunter Reski

Informationen

www.studienstiftung.de/karl-schmidt-rottluff

Stipendien mit selbstständiger und direkter Antragsstellung

Begabtenförderungswerke (»StipendiumPlus«)

Die Begabtenförderungswerke haben sich unter dem Dach des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zusammengeschlossen. Dabei sind wertanschaulich neutrale Werke und mehr politisch, mehr religiös, mehr wirtschaftlich oder gewerkschaftlich orientierte Werke. Die Stipendiengelder sind bei all diesen Begabtenförderungswerken identisch.

Der Vorschlag für eine Förderung durch die Studienstiftung und das Cusanuswerk erfolgt über die HfG.

Stipendien für Berufserfahrene

Aufstiegsstipendium

Ziel

Erhöhung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung, weitere beruflichen Entwicklung für Fachkräfte.

Bewerbungsvoraussetzungen

  • abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung
  • Berufserfahrung von mind. 2 Jahren
  • keinen Hochschulabschluss
  • Bewerbung muss vor Ende des zweiten Studiensemesters erfolgen
  • Nachweis über die besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf, u.a. durch die Note der Berufsabschlussprüfung oder der Abschlussprüfung einer Aufstiegsfortbildung (Gesamtergebnis mit mindestens Note 1,9 oder 87 Punkte und mehr). Oder Nachweis einer besonders erfolgreichen Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb (Platzierung unter den ersten drei). Oder begründeter Vorschlag des Arbeitgebers für die Bewerbung um ein Aufstiegsstipendium.
  • deutsche Staatsbürgerschaft oder das Recht auf Daueraufenthalt bzw. eine Niederlassungserlaubnis

Aufstiegsstipendium

Für wen?

vor allem für diejenigen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung ohne Abitur erworben haben: sondern durch mehrjährige Berufserfahrung, Anerkennung einer besonderen fachlichen Begabung (Begabtenprüfung, Eignungsprüfung) oder eine berufliche Fortbildung (Techniker, Meister oder vergleichbare Abschlüsse). Auch Fachkräfte mit schulischer Hochschulreife sind förderberechtigt.

Frist

Studieninteressierte und Studierende können sich noch bis zum 8. Juni 2020 um ein Aufstiegsstipendium bewerben.

Förderung

Gefördert wird: Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend. Pro Monat 853 € plus 80 € Büchergeld

Informationen

www.sbb-stipendien.de/sbb

Peter Fuld Stiftung

Für wen?

Die Peter Fuld Stiftung unterstützt Studierende, die mit schwierigen Startbedingungen zu kämpfen haben bzw. ohne finanzielle Hilfe ihren Bildungsweg unterbrechen oder abbrechen müssten.

Förderung

  • Examensstipendien für Studienabschlüsse Staatsexamen, Bachelor und Master (Vollstipendium)
  • Begabten-/Promotionsstipendien (davon 50% Darlehen)
  • Höhe wird abhängig von der finanziellen Situation berechnet

Voraussetzungen

Die Stiftung fördert Studierende, soweit diese aufgrund ihres sozialen Umfeldes und/oder ihrer ethnischen Zugehörigkeit unter ihrer Herkunft zu leiden haben (Diskriminierung). Außerdem muss der Abschluss aufgrund fehlender Mittel gefährdet (finanzielle Bedürftigkeit) und das bisherige Studium zielstrebig mit guten Leistungen bestritten worden sein (Förderungswürdigkeit).

  • Zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung sollten Sie nicht älter als 30 Jahre sein.

Kommende Frist

29. Februar 2024

Informationen

https://www.peter-fuld-stiftung.de/

Peter fuld stiftung

Weitere Stipendien + Recherche-Möglichkeiten

Weitere Stipendien

Die Pestalozzi-Stiftung Frankfurt 

Stipendien für eine qualifizierte Ausbildung an Studierende und Auszubildende

www.pestalozzi-ffm.de

Studentenwerk Stipendienüberblick

www.studentenwerkfrankfurt.de

​Bürgerstiftung der Stadt Offenbach

www.buergerstiftung-offenbach.de

Recherche-Möglichkeiten

Verschiedene externe Datenbanken ermöglichen die Recherche nach dem passenden Stipendium:

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