Studieninformationszentrum

Stiz

Das Studieninformationszentrum umfasst das Studierendensekretariat und das Internationale Büro. Hier finden Sie Informationen rund um das Studium an der HfG und die Möglichkeiten eines Auslandaufenthaltes. 

Ute Schulz

Leitung

T 069.80059-201

studieninfo@hfg-offenbach.de

Schlossgrabengasse 1, EG

Studierendensekreteriat

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Foto: Dennis Haustein

  • Immatrikulation
  • Rückmeldung
  • Beurlaubung
  • Doppelstudium
  • Exmatrikulation
  •  Gasthörer_innen
  • Mutterschutz
  • Hochschulwahlen
  • Zentrale QSL-Mittel

Eva Goliasch

Mitarbeiterin Studierendensekretariat

T 069.80059-201

studieninfo@hfg-offenbach.de

Schlossgrabengasse 1, EG

Andrea Merkel

Mitarbeiterin Studierendensekretariat

T 069.80059-201

studieninfo@hfg-offenbach.de

Schlossgrabengasse 1, EG

Maßgebliche Gesetze

  • Hessische Immatrikulationsverordnung
  • Hessisches Hochschulgesetz
  • Aufnahmesatzungen
  • Sprachsatzung
    ​Alle Links finden sie hier

Öffnungszeiten

Mo bis Do 10–12 Uhr

(in der Vorlesungszeit zusätzlich Mi 13:30–15 Uhr)

Postanschrift

Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main

Studierendensekretariat

Schloßstraße 31

63065 Offenbach

Downloads

Beratung von geflüchteten Studierenden

Nadja Barthel

Ankommer_innen Koordination

T +49.69.800 59 326/201

studieninfo@hfg-offenbach.de

Bürozeiten

Mo und Mi10:30–15:30 Uhr

Internationales Büro

  • Beratung zu internationalen Austauschprogrammen
  • Beratung für Outgoings und Incomings
  • Umsetzung der Internationalisierungsstrategie

Thao Eder

ERASMUS Koordination

T +49.69.800 59 149

erasmus@hfg-offenbach.de

Schlossgrabengasse 1, EG

Bürozeiten

Mo, Di und Do 10–15:30 Uhr

Katharina Hantke

Programm Koordination

T +49.69.800 59 121

team.internationales@hfg-offenbach.de

Schlossgrabengasse 1, EG

Bürozeiten

Mo–Mi 10–15:30 Uhr

Postanschrift

Internationales Büro

Hochschule für Gestaltung Offenbach

Schlossstrasse 31

63065 Offenbach am Main

Mehr Informationen 

hier

Semesterbeitrag und Rückmeldung

Mit der Rückmeldung erklären Studierende der Hochschule für Gestaltung, dass sie ihr Studium im kommenden Semester weiterführen wollen. Die Rückmeldung wird in der Regel durch rechtzeitige Überweisung des Semesterbeitrags erklärt. Nach Verbuchung des Semesterbeitrags seitens der Hochschule für Gestaltung sind Sie – sofern keine Rückmeldesperre besteht – für das folgende Semester rückgemeldet, der Studierendenausweis und die Studienbescheinigungen werden ihnen zugeschickt. Studienbescheinigungen können ab Verbuchung des Geldes auch über den eCampus heruntergeladen werden.​

Bitte halten Sie diese Fristen unbedingt ein, da ansonsten die Exmatrikulation droht! Überweisen Sie den Semesterbeitrag auch, wenn Sie ein Urlaubssemester beantragen möchten. Eine Erstattung des Semestertickets ist gegebenenfalls über das RMV-Referat des Asta möglich. Nach Eingang des Semesterbeitrags werden Ihnen die Rückmeldeunterlagen (Semesterausweis, RMV-Ticket, Studienbescheinigungen) an die im eCampus hinterlegte Adresse zugesendet.

Allgemeine Rückmeldefristen

Sommersemester

1. bis 31. Januar (Nachfrist vom 1. bis 28./29. Februar mit zusätzlich 30 Euro Säumnisgebühr)

Wintersemester

1. bis 31. Juli (Nachfrist vom 1. bis 31. August (mit zusätzlich 30 Euro Säumnisgebühr)

Sommersemester 2024

Sollte der Semesterbeitrag nicht bis zum 31. Januar 2024 auf dem Konto der Hochschule eingegangen sein, wird eine Säumnisgebühr für die verspätete Rückmeldung in Höhe von 30 Euro fällig. Die Nachfrist der Rückmeldung zum Sommersemester 2024 beginnt am 1. Februar 2024 und endet am 29. Februar 2024. Überweisungen, die nach Ablauf der Nachfrist eingehen, sind unwirksam und führen zur Exmatrikulation.

Kosten

Der Semesterbeitrag für Studierende und Programmstudierende zum Sommersemester 2024 setzt sich wie folgt zusammen:

RMV Semesterticket

146,55 Euro

Beitrag Studierendenschaft

10,20 Euro

Beitrag »Call a Bike«

2,25 Euro

Die Anmeldung für die vergünstigten Call a Bike-Tarife für HfG-Studierende hier (Code: HfG_WiSe2022)

Beitrag zum Studentenwerk

86,50 Euro

Verwaltungskostenbeitrag

50,00 Euro

Gesamtbetrag

295,50 Euro
​​

Sollte der Semesterbeitrag nach dem 31. Januar 2024 eingehen, werden zusätzlich 30 Euro fällig (Säumnisgebühr). Die Nachfrist der Rückmeldung zum Sommersemester 2024 beginnt am 1. Februar 2024 und endet am 29. Februar 2024.​ Der Semesterbeitrag für ERASMUS-Incomings (d.h. nur für Studierende, die für einen Austauschsemester an die HfG kommen) beträgt 245,50 Euro.

Downloads

Überweisungsdaten

Überweisen Sie bitte den vorgenannten Semesterbeitrag auf das nachfolgend genannte Konto unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und Nachname, Vorname. Bitte achten Sie darauf, dass keine weiteren Begriffe im Verwendungszweck stehen und überweisen Sie rechtzeitig. Folgende Angaben sind bei Überweisungen über SEPA oder aus dem Ausland unbedingt einzutragen

  • ​Empfänger/TO: 
    ​Hochschule für Gestaltung Offenbach
  • IBAN:
    DE09500500000001006600            
  • SWIFT-BIC: HELADEFF
  • Verwendungszweck: ​Name, Vorname, Matrikelnummer​
    siehe Bereich Zahlungen im eCampus

Rückzahlung Semesterbeitrag bei anschließender Exmatrikulation

Bis 31.10. bzw. 30.04.

  • RMV Semesterticket: Rückzahlung ist separat beim RMV-Referat (ASTA der Hochschule) unter Angabe der Bankverbindung zu beantragen
  • Beitrag Studierendenschaft: wird vom Studierendensekretariat der Hochschule unter Angabe der Bankverbindung zurückgezahlt
  • Beitrag zum Studentenwerk: wird vom Studierendensekretariat der Hochschule unter Angabe der Bankverbindung zurückgezahlt
  • Verwaltungskostenbeitrag: wird nicht zurückgezahlt
  • Verspätete Rückmeldung: wird vom Studierendensekretariat der Hochschule unter Angabe der Bankverbindung zurückgezahlt

Hinweise

RMV-AStA-Semesterticket

Alle Studierenden zahlen automatisch mit dem Semesterbeitrag einen Betrag für das RMV-ASTA-Semesterticket. Dafür gilt der Studierendenausweis in Verbindung mit dem Personalausweis ein ganzes Semester lang als Fahrkarte. Alle im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) sowie den Randgebieten des VRN und NVV einbezogenen Verkehrsmittel können benutzt werden. Ausnahme: IC-, EC- und ICE-Züge. Hier ein PDF mit dem Geltungsbereich des Semestertickets.

Rückerstattung des Semestertickets

Wenn Sie im Ausland sind, ein Praktikum außerhalb des RMV-Gebiets absolvieren oder an zwei Hochschulen gleichzeitig immatrikuliert sind, könne Sie am Anfang eines Semesters die Rückerstattung des Semestertickets beantragen. Dazu einfach den Bogen downloaden, ausfüllen und mit dem passenden Nachweis bis spätestens einen Monat nach Vorlesungsbeginnan rmv@asta-hfg.de senden. Weiterhin muss das Semesterticket, wenn es bereits im Studierendensekretariat abgeholt wurde, vom RMV-Referat entwertet werden. Studierende können die Entwertung des Tickets selbst vornehmen, indem sie das Ticket zerschneiden – dabei muss darauf geachtet werden, dass der Schnitt durch den Sticker des RMV führt. Ein Foto davon ist per Mail an das RMV-Referat zu senden mitsamt den weiteren erforderlichen Unterlagen. Spätestens zum Ende eines Semesters wird der zu rückerstattende Betrag auf das angegebene Konto überwiesen.

In folgenden Fällen kann das Semesterticket rückerstattet werden:

  • Wenn Sie sich aufgrund des Studiums mindestens drei Monate des Semesters im Ausland befinden
  • Wenn Sie sich aufgrund eines Praktikums mindestens drei Monate des Semesters außerhalb des RMV-Gebiets aufhalten
  • Bei Schwerbehinderung und wenn nach SGB IX Anspruch auf Beförderung besteht. Der Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und die dazugehörige Wertmarke muss nachgewiesen werden
  • Wenn Sie absolviert haben/keine Präsenzverpflichtungen nach Anmeldung der Abschlussprüfung am Hochschulstandort abzuleisten haben und sich der Wohnsitz sowie der tatsächliche Aufenthalt außerhalb des RMV-Gebietes befindet
  • Wenn Sie nachweislich ein Urlaubssemester beantragt haben
  • Wenn Sie ein Landesticket Hessen besitzen
  • Wenn Sie an zwei Hochschulen/Universitäten im RMV-Gebiet immatrikuliert sind, kann das preiswertere RMV-Ticket erstattet werden. Haben die Tickets den gleichen Preis, kann der Betrag nur an einer Hochschule/Uni erstattet werden
  • Wenn Sie mit ärztlichem Attest nachweisen können, dass Ihnen die Nutzung der Verkehrsmittel im RMV-Gebiet über mindestens drei Monate des jeweiligen Semesters nicht möglich ist/war

Die Nachweise können bis spätestens vier Wochen nach Vorlesungsbeginn beim AStA eingereicht werden. Der Nachweis im Krankheitsfall kann jederzeit während des laufenden Semesters sowie bis zu vier Wochen nach Vorlesungsbeginn im anschließenden Semester eingereicht werden. 

Das RMV-Referat ist bemüht, die Rückerstattungen zeitnah vorzunehmen. Da die Rückerstattungen aber gewisse Prozesse durchlaufen müssen, erfolgen sie in der Regel Ende November für das Wintersemester bzw. Ende Mai für das Sommersemester.   

Diplomandinnen und Diplomanden/AbsolventInnen

Studierende, die zu Beginn eines Semesters den letzten Teil der Abschlussprüfung (Präsentation) ablegen und damit das Studium beenden, haben folgende Möglichkeiten:

  • Wenn nur noch die Präsentation im neuen Semester liegt, müssen Sie sich nicht zurückmelden für das neue Semester. Sie werden mit Ablauf des alten Semesters exmatrikuliert.
  • Sie können sich aber auch ganz normal zurückmelden, d.h. Sie entrichten sämtliche Gebühren und Beiträge. Nach bestandener Präsentation exmatrikulieren Sie sich mit Ablauf des neuen Semesters. Sie können das Semesterticket bis zum Ende dieses Semesters weiterhin nutzen, der Semesterbeitrag wir nicht erstattet. Die bestandene Diplomprüfung müssen Sie allerdings Ihrer Krankenkasse anzeigen.

Outgoings

Studierende, die ein Austauschsemester absolvieren, müssen den vollen Semesterbeitrag fristgerecht überweisen. Die Rückerstattung des Anteils für das RMV-Ticket kann beim AStA beantragt werden.

Beurlaubung

Auf Antrag können Studierende aus wichtigem Grund vom Studium beurlaubt werden. Die Gründe ergeben sich aus § 8 der Hessischen Immatrikulationsverordnung (ImmaVO):

  • 1. Art und Dauer einer Erkrankung, die ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt
    Nachweis: ärztliches Attest, das auch die voraussichtliche Dauer der Erkrankung bescheinigt
  • 2. die Ableistung einer studienbedingten Praktikumszeit, die nicht Teil des Studiums ist 
    Nachweis: Bestätigung des Praxisbetriebes oder Kopie des Praktikantenvertrages
  • 3. ein studienbedingter Auslandsaufenthalt
    Nachweis: Bestätigung der Partnerhochschule; ggf. ausführliche Erklärung
  • 4. Zeiten des Mutterschutzes in entsprechender Anwendung des Mutterschutzgesetzes (…), die Inanspruchnahme der Elternzeit nach § 15 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (…) oder die Pflege von nach ärztlichem Zeugnis pflegebedürftigen Angehörigen
    Nachweis: Geburtsurkunde; ggf. persönliche Erklärung zum Verwandtschaftsverhältnis und zur Betreuung
    Nachweis: ärztliche Bescheinigung
  • 5. Zugehörigkeit zu einem auf Bundesebene gebildeten Kader (A-, B-, C- oder D/C- Kader) eines Spitzenfachverbandes im Deutschen Olympischen Sportbund
    Nachweis: Bestätigung des entsprechenden Fachverbandes
  • 6. Mitwirkung als ernannte oder gewählte Vertreterin oder ernannter oder gewählter Vertreter in der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung.
    Nachweis: Bescheinigung des entsprechenden Gremiums über Mitgliedschaft und Zeitaufwand
  • Ferner: Sonstige wichtige Gründe
    Nachweis: ausführliche Erklärung

Weitere wichtige Hinweise zur Beurlaubung:

Die Beurlaubung setzt die Zahlung des Semesterbeitrages voraus!

Informieren Sie sich bitte vor der Beantragung eines Urlaubsemesters bei den jeweiligen zuständigen Stellen über die Auswirkungen einer Beurlaubung auf BaföG, Kindergeld und Ihre Krankenversicherung. Die Beurlaubung muss bei der entsprechenden Einrichtung gemeldet werden, da für den Zeitraum der Beurlaubung in der Regel kein BaföG und/oder Kindergeld gezahlt wird.

Der Antrag ist formlos zu richten an das Studierendensekretariat der Hochschule (bitte entsprechende Nachweise nicht vergessen).

Antragsfristen: 01.04. für das Sommersemester und 01.10. für das Wintersemester. Wenn Sie ihr Leporello (Studienbescheinigungen und Studierendenausweis) schon abgeholt haben, bitte wieder mit einreichen, da sich im Falle einer Bewilligung die aufgedruckten Fachsemester ändern.

Beurlaubte können unter Umständen die Rückerstattung des RMV Beitrages beim Asta der Hochschule beantragen Kontakt: rmv@asta-hfg.de

Eine Beurlaubung ist nicht für mehr als 6 Semester möglich. Zeiten der Inanspruchnahme von Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit sind hierauf nicht anzurechnen.

Eine Beurlaubung schließt den Erwerb von Leistungsnachweisen oder die Ablegung von Prüfungen aus.

Nach Nr. 4 bis 6 beurlaubte Studierende sind berechtigt, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen sowie Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen.

Eine rückwirkende Beurlaubung für abgeschlossene Semester ist ausgeschlossen.

Über die Bewilligung oder Ablehnung des Antrags erhalten sie schriftlich Bescheid.

Mutterschutz

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt seit dem 01.01.2018 nicht nur für Beschäftigte sondern auch für Studentinnen. Damit wird der Schutz für werdende und stillende Mütter vor Gefahren, Überforderung und gesundheitlichen Schäden vereinheitlicht. Zur Mitteilung einer Schwangerschaft füllen sie bitte dieses Formular aus.

Studieren in der Schwangerschaft

Schwangere müssen sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt Ihres Kindes nicht studieren, d.h. an Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Veranstaltungen teilnehmen. Bei Mehrlingsgeburten oder Kindern, die mit einer Behinderung geboren werden, verlängert sich die Frist auf zwölf Wochen nach der Geburt (vgl. §§ 3 Abs. 1 MuSchG, 3 Abs. 2 MuSchG). Sie dürfen aber in diesen Schutzfristen studieren, wenn Sie das ausdrücklich wollen und eine entsprechende Erklärung abgeben. Diese Erklärung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. (§3 Abs. 1 MuSchG)

Gefährdungen bei Lehrveranstaltungen und Praktika

Nach dem Mutterschutzgesetz ist für das Studium eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. In dieser Gefährdungsbeurteilung werden die bei Schwangeren oder Stillenden besonderen Gefährdungen ermittelt. Sollten Gefährdungen festgestellt werden, so müssen Schutzmaßnahmen und/oder Alternativen beschrieben werden, die die Gefährdung vermeiden. Die Gefährdungsbewertung erfolgt nach Bekanntgabe der Schwangerschaft durch die Fachbereiche.

Exmatrikulation

Drei Schritte zur Exmatrikulation

  • Schlüssel beim Hausdienst zurückgeben
  • Medien in der Bibliothek zurückgeben
  • Antrag auf Exmatrikulation an das Studierendensekretariat. Der Antrag erfolgt formlos per Email an studieninfo@hfg-offenbach.de

​​Nennen Sie bitte

  • den Grund der Exmatrikulation (bspw. nach Diplom, Hochschulwechsel, Studienabbruch)

  • das Datum, zu dem Sie exmatrikuliert werden möchten. Standardmäßig ist das der letzte Tag des Semesters, also der 31.03. bzw. 30.09., auf Wunsch setzen wir aber auch gerne das Tagesdatum ein.