Corona: Regelungen im Sommersemester 2022

vor 4 Jahren

Öffnungszeiten der Hochschulgebäude

Montag bis Freitag

Geleitsstraße: 8–22 Uhr 
Hauptgebäude: 8–21:30 Uhr

Samstag + Sonntag

Geleitsstraße: 11:30–19:30 Uhr
Hauptgebäude: 12– 19:30 Uhr

Karfreitag: offen
Ostermontag: offen

Basischutzmaßnahmen

  • Die 3G-Regel entfällt (d. h. das Betreten der Hochschule und die Teilnahme an Unterrichten und Veranstaltungen ist ohne Impf- bzw. Testnachweis möglich).
  • Medizinischen Masken sind grundsätzlich auf allen Verkehrsflächen in den Gebäuden, in allen Räumlichkeiten mit Publikumsverkehr sowie bei allen Lehr-, Betriebs- und Publikumsveranstaltungen verpflichtend zu tragen.
  • Die HfG bietet vorerst weiterhin auf dem Hauptcampus in der Schlossstraße 31 im Erdgeschoss-Foyer und in der Geleitstrasse die Möglichkeit zur Selbsttestung für Mitglieder und Angehörige der Hochschule.
  • Die Basisschutzmaßnahmen entsprechend der AHA+L-Regeln sind weiterhin einzuhalten: Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen und Lüften der Räume.

Regelungen für Studierende und Lehrende

  • Präsenzlehre stellt den Regelfall dar.
  • In der Lehre besteht die Verpflichtung zum Tragen medizinischer Masken grundsätzlich für Lehrende und Studierende bei Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminaren, Werkstattkursen, Exkursionen etc.) sowie Prüfungen in Präsenz auch am Sitzplatz, auf den Verkehrswegen, beim Betreten und Verlassen des Unterrichtsraums und bei Bewegungen zwischen den Plätzen.
  • Abweichend von der grundsätzlichen Tragepflicht kann die Maske abge-nommen werden: in Lehrveranstaltungen (Lehrende und Studierende) sowie in mündlichen und schriftlichen Prüfungen in Präsenz nach Entscheidung der verantwortlichen Lehrkraft. Voraussetzung ist, dass die Personen ohne Maske einen Abstand von 1,5 Metern zu weiteren Personen sicher einhalten oder einen tagesaktuellen Selbsttest vorweisen sowie eine technische Lüftung vorhanden ist bzw. eine ausreichende manuelle Lüftung sichergestellt werden kann.
  • Alle Lehrräume können wieder mit 100 % der regulär vorgesehenen Sitzplätze genutzt werden. Auch wenn keine Mindestabstände mehr gelten, sollen die vorhandenen räumlichen Kapazitäten so ausgenutzt werden, dass die Ab-stände zwischen Personen möglichst groß sind.
  • In geschlossenen Innenräumen gilt weiterhin: Lüften Sie in regelmäßigen Abständen. Eine Lüftungsdauer von 3 bis 10 Minuten wird empfohlen.
  • Die Dienstreisebeschränkungen und Beschränkungen bei Exkursionen werden aufgehoben. Ausnahmen werden, wie zuvor, für Reisewarnungen durch das Auswärtige Amt bestehen. Dies wird Virusvariantengebiete einschließen.

Regelungen für Mitarbeitende

  • In den Dienstgebäuden ist eine medizinische Maske (OP-Maske, FFP2-Maske) zu tragen, ausgenommen am Platz, sofern ein Abstand von 1,5 Metern zu weiteren Personen sicher eingehalten werden kann.
  • Die Regelungen für »Mobile Arbeit« gelten vorerst weiter. Zusammen mit dem Personalrat wird an einer Überarbeitung der Dienstvereinbarung gearbeitet.
  • Die HfG stellt vorerst auch weiterhin kostenfrei Antigen-Selbsttests für Beschäftigte zur Verfügung. Vor dem Hintergrund der aktuellen Infektionszahlen, appellieren wir an Sie, sich regelmäßig zweimal pro Woche selbst zu testen.

Infektionsfälle

  • Für Beschäftigte der Hochschule besteht weiterhin die Pflicht, dem Arbeitgeber eine Infektion oder den Status als enge Kontaktperson oder eine Ab-sonderung nach Rückreise (gemäß aktueller Einreise-VO) oder durch das Gesundheitsamt angeordnete Absonderung zu melden (bitte an die Personal-abteilung)
  • alle Hochschulangehörigen: Falls Sie positiv auf Covid-19 getestet werden, benachrichtigen Sie bitte sofort alle näheren Kontaktpersonen in der Hochschule, um weitere Übertragungen einzudämmen und halten Sie sich genau an die gesetzlichen Quarantäne-Regelungen
  • Quarantäne: Es gelten die von Bund und Ländern beschlossenen Quarantäne-Regeln, für Details informieren Sie sich bitte auf der Website der Bundesregierung (hier) bzw. über die Maßnahmen in Hessen auf der Webseite des Landes Hessen (hier).

Archiv

vor 4 Jahren

Corona-Pandemie: Alle wichtigen Infos

vor 4 Jahren

Hier finden Sie Informationen, Maßnahmen und Regelungen der HfG Offenbach im Umgang mit der Corona-Krise. Alle Mitglieder der Hochschule erhalten diese Informationen per E-Mail als Newsletter. Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihre Postfächer.

Diese Seite wird laufend aktualisiert.

Selbsttestung an der HfG

Wir bieten auf dem Hauptcampus in der Schlossstraße 31 im Erdgeschoss-Foyer die Möglichkeit zur Selbsttestung zu folgenden Zeiten an:

Mo bis Fr 8–9:30 Uhr und 12–13 Uhr

WICHTIG: Bitte möglichst eine halbe Stunde vor Selbsttest nichts essen, da sonst das Testergebnis verfälscht werden könnte. Wir möchten die Wahrscheinlichkeit eines falschen Testergebnisses so gering wie möglich halten.

Lehre im Wintersemester 2021/22

(Stand: 23.09.2021)

Wie bereits angekündigt, soll im Wintersemester 2021/2022 an der HfG die Präsenzlehre möglichst wieder zum Regelfall werden. Unter sorgsamer Beobachtung des Corona-Infektionsgeschehens gilt: so viel Normalität im Hochschulleben wie möglich und verantwortbar. 

Für den Präsenzbetrieb bauen wir auf die 3G-Regelung, heißt: Eine Präsenzteilnahme ist nur möglich mit dem Nachweis über Impfung, Genesung oder Test. Wir benötigen hierfür Ihre Unterstützung, damit wir alle endlich wieder gemeinsam vor Ort arbeiten können und sich auch das studentische Leben auf dem Campus wieder stärker entfalten kann.

Die Maßnahmen zur Umsetzung der Lehre werden unten detailliert erörtert und sind im Hygienekonzept auf der Homepage zu finden.

Wir freuen uns sehr, dass eine Rückkehr zur Präsenz möglich wird! Zugleich möchten wir erneut dazu motivieren, sich impfen zu lassen: Je mehr Hochschulangehörige geimpft sind, desto besser wird sich die Präsenz umsetzen lassen!

Ansprechpersonen

Bei Fragen stehen zur Verfügung: 

Weitere Informationen zur aktuellen Risikobewertung für Corona-Infektionen, zu Hygienemaßnahmen sowie eine Übersicht mit Fragen und Antworten finden Sie auf den Seiten des Robert Koch-Instituts sowie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Zu aktuellen Fragen in Hinblick auf das Coronavirus hat das Land Hessen ein Bürgertelefon eingerichtet, Tel.: 0800/555-4666, montags bis freitags von 8 Uhr bis 20 Uhr.

Weitere Informationen

Hygienekonzept

vor 4 Jahren

Hygienekonzept der HfG Offenbach

(Stand: 23.09.2021)

1. Vorbemerkung

Die Förderung des Erlernens von handwerklichen Fähigkeiten und die interdisziplinäre Verknüpfung von wissenschaftlichen und künstlerisch- gestalterischen Inhalten stehen im Vordergrund der Ausbildung der HfG. Um dies auch unter Corona-Bedingungen gewähr­leisten zu können, verfolgt die Hochschulleitung eine (Teil-)Öffnung der Hochschule und informiert im Folgenden über die Rahmenbedingungen zur Nutzung der Räume und Ausstattung.

Die HfG trägt mit dem Hygienekonzept zur Erhaltung der Gesundheit und zum Schutz ihrer Mitarbeiter_innen und Studierenden bei. Alle nachfolgenden Maßnahmen orientieren sich an den Erlassen der Hessischen Landesregierung, des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst und den Hygieneempfehlungen des Robert-Koch-Institutes. Die beschriebenen Maßnahmen sind in der Abstimmung mit dem Personalrat, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Arbeitsmedizinerin.

Über die Hygienemaßnahmen werden Lehrende, Mitarbeiter_innen und die Studierenden auf jeweils geeignete Weise informiert. Das Hygienekonzept wird regelmäßig hinsichtlich der Gültigkeit seines Inhaltes überprüft und bei Änderungenbzw. Erweiterungen fort­geschrieben.

2. Allgemeine Hygienemaßnahmen

Die folgenden Hygienevorschriften sind unbedingt einzuhalten, für entsprechende persönliche Hygiene ist jede und jeder Einzelne selbst verantwortlich:

  • Eine medizinische Maske tragen – in den Gebäuden der Hochschule ist eine OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil (medizinische Maske) zu tragen. Medizinische Masken können für Mitarbeiter_innen durch die HfG zur Verfügung gestellt werden.
  • Distanz halten - Halten Sie bitte mind. 1,5 m Abstand zwischen sich und anderen Personen.
  • Regelmäßig lüften - Lüften Sie Arbeitsräume alle 20 Minuten für ca. 5 Minuten (Stoßlüften/Querlüften).
  • Händewaschen - Reinigen Sie Ihre Hände regelmäßig und gründlich mit Seife. Zusätzlich befinden sich an mehreren Standorten in der Hochschule Hand­desinfektionsspender, die benutzt werden können.
  • Atemhygiene einhalten - Bedecken Sie beim Husten oder Niesen Mund und Nase mit gebeugtem Ellbogen oder einem Taschentuch und entsorgen Sie dieses sofort.
  • Augen, Nase und Mund möglichst nicht berühren - Hände können Viren aufnehmen und über Schleimhäute im Gesicht übertragen.
  • Auf Händekontakt verzichten – Verzichten Sie auf unnötige Handkontakte, z. B. Hände­schütteln oder Umarmungen. Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Tür­klinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen.
  • Den Mitarbeiter_innen der HfG, die vor Ort arbeiten, wir dringend empfohlen sich unabhängig vom Impf-/Genesenenstatus weiterhin zweimal die Woche selbst zu testen. Selbsttests können per Mail (klein@hfg-offenbach.de) geordert und im Präsidialbüro abgeholt bzw. ins Postfach gelegt werden.
  • Bei Krankheitsverdacht - Informieren Sie bitte umgehend die Hochschulleitung bzw. den/die Lehrende/n oder die Personalabteilung und gehen Sie nach Hause bzw. bleiben Sie zu Hause.
  • Es besteht bei Verdacht auf Fieber die Möglichkeit, sich beim Hausdienst im Haupt­gebäude und in der Geleitsstraße oder im Präsidialbüro mit Hilfe eines Fieber­thermometers zu testen.

3. Grundsätze zu hochschulspezifischen Raumnutzungen

Im Wintersemester 2021/2022 soll an der HfG die Präsenzlehre möglichst wieder zum Regelfall werden. Unter sorgsamer Beobachtung des Corona-Infektionsgeschehens gilt: so viel Normalität im Hochschulleben wie möglich und verantwortbar. 

Wir benötigen hierfür Ihre Unterstützung, damit Studierende und Lehrende endlich wieder gemeinsam vor Ort arbeiten können, und auch das studentische Leben auf dem Campus sich wieder stärker entfalten kann.

Um dies gewährleisten zu können, wird flächendeckend für die Teilnahme an (Lehr-) Veranstaltungen in Präsenz die Vorlage eines Negativtests nach §3 CoSchuV (3G-Regel, nur für Geimpfte, Genesene, negativ Getestete (max. 24 Std.)) verlangt.

Da sich die Prüfung des Nachweises jeweils tagesaktuell auf die konkrete Lehrveran-staltung beziehen muss und Gesundheitsdaten nicht ohne Einwilligung der Studierenden gespeichert werden dürfen, prüfen die Lehrenden vor Beginn einer Lehrveranstaltung, dass alle Teilnehmenden einen Nachweis über Impfung, Genesung oder Test gemäß den dann geltenden Regeln auch in ihrer Veranstaltung haben.

Die einem Testnachweis zugrundeliegende Testung muss durch die testende Einrichtung bestätigt sein und darf zum Zeitpunkt des Veranstaltungsbeginns nicht länger als 24 Stunden (für Antigen-Schnelltests) bzw. 48 Stunden (für PCR-Tests) zurückliegen.

Eine kostenlose Selbsttestung wird bis auf Weiteres auf dem Hauptcampus in der Schlossstrasse 31 im Foyer des EG  Mo-Fr jeweils 2 Stunden möglich sein (konkrete Zeiten werden noch bekannt gegeben).

Um die Ansteckungsrisiken zu minimieren, müssen sich auch die Lehrenden der 3G-Regel unterziehen. Die Dekanate werden daher den Impfstatus aller Lehrenden (Professor_innen, LfbAs, Lehrbeauftragte) erfassen.

Nicht geimpfte oder genesene Lehrende müssen zu jeder Veranstaltung einen gültigen Testnachweis vorzeigen können. Die Dekanate werden dies stichprobenmäßig überprüfen.

Öffnungszeiten der Gebäude in der Vorlesungszeit

Der Hausdienst steht Mo - Fr von 8 - 20 Uhr zur Verfügung. In diesem Zeitraum sind die Räumlichkeiten der HfG geöffnet. Darüber hinaus sind während der Vorlesungszeit ausschließlich für Mitglieder der HfG und zum Zwecke des Studiums der

  • Hauptcampus Mo - Fr bis 22 Uhr und Sa von 12.00 – 19.30 Uhr und die
  • Geleitsstraße Mo - Fr bis 22 Uhr und Sa von 11.30 – 20.00 Uhr geöffnet.

Der Einlass erfolgt in dieser Zeit kontrolliert.

Präsenzlehre WS 2020/21

  • Der /die jeweilige Lehrende ist verantwortlich für die Einhaltung der coronabedingten Regelungen im Rahmen der eigenen Lehre und unterstützender Tutorien. Er/sie kontrolliert die Einhaltung des 3G-Status und sorgt dafür, dass Studierende ohne 3G-Status nicht an Veranstaltungen teilnehmen. Bei Bedarf unterstützt der Hausdienst im Rahmen des Hausrechts.
  • Generell ist beim Betreten der Hochschulgebäude eine medizinische Maske zu tragen.
  • Kontaktdatenerfassung: entfällt
  • Lüften: Die Räumlichkeiten sind alle 20 Minuten für 5 Minuten zu lüften.
  • Die Organisation des Präsenzanteils im Lehr- und Prüfungsangebot erfolgt unter Berücksichtigung der Personenzahl der Lehrveranstaltung und den vorhandenen Raumgrößen.
  • Lehrveranstaltungen mit Gruppengrößen bis zu 25 Personen können in dafür geeigneten Räumen ohne zwingende Einhaltung von 1,5m-Mindestabstand und wenn die Veranstaltung dies erfordert ohne Masken durchgeführt werden.
  • Lehrveranstaltungen im Lehrgebiet Performance, die mit Bewegung/Tanz und körperlicher Nähe verbunden sind, oder vergleichbare Veranstaltungen dürfen max. in einer Gruppengröße von 10 Personen stattfinden. Es kann dann auf das Tragen der Maske verzichtet werden.
  • Lehrveranstaltungen mit Gruppengrößen größer 25 Personen können nur in den dafür vorgesehenen Räumen stattfinden. Nur am Platz kann auf das Tragen der Maske verzichtet werden. Die Räume müssen reserviert werden:

Raum 305, max. 35 Personen, Raumreservierung bei Frau Truber
Raum 312, max. 35 Personen, Raumreservierung bei Frau Kühn-Wilkens
Bora-Raum, OG, max. 45 Personen, Raumreservierung bei  Frau Kühn-Wilkens
Raum 101, max. 35 Personen, Raumreservierung Präsdialbüro
Raum 306 a, max. 25 Personen, Raumreservierung Präsdialbüro
Linke Kapelle, max. 45 Personen, Raumreservierung Präsdialbüro
Aula, max. 80 Personen, Raumreservierung Präsdialbüro
Rechte Kapelle, max. 20 Personen, Raumreservierung, Kapellenteam, Präsdialbüro
Probebühne, Bühnenbild, max. 25 Personen, Raumreservierung, Nina ZollerProf. Heike Schuppelius

  • Die Reservierung erfolgt nach folgender Priorität und ansonsten nach dem first come, first serve-Prinzip:

    Erstsemesteveranstaltungen
    1. Prüfungen
    2. Lehrveranstaltungen
    3. Projektnutzungen für max. 24 Std. (daher keine Filmproduktionen o.ä.)

  • Ggf. verwendete Arbeitsmittel sind möglichst personenbezogen zu verwenden. Wenn das nicht möglich ist, ist eine Reinigung vor der Übergabe an andere Personen vor­zusehen. Die Desinfektion von Arbeitsmitteln bei einer Übernahme oder Übergabe ist nicht erforderlich.
  • Sofern sichtbare Krankheitszeichen (wie Husten, Schweißausbrüche o. ä) bei Teil­nehmer_innen oder Lehrenden bemerkt werden, ist die Veranstaltung umgehend abzubrechen und die Hochschulleitung zu informieren.
  • In den Räumen werden die relevanten Hygiene- und Verhaltensregeln ausgehängt.
  • Es können medizinische Masken, Reinigungs-/ ggf. Desinfektionsmittel und Papier­hand­tücher zur Verfügung gestellt werden (Ansprechpartner: HD/RD).

Sonstige (Vortrags-)Veranstaltungen

  • Veranstaltungen von/mit Externen, Tagungen und Kongresse werden – abgesehen vom Rundgang – nicht in Präsenz, sondern aktuell ausschließlich digital durch­geführt. Über Ausnahmen entscheidet das Präsidium.
  • Studentische Sportveranstaltungen werden an der HfG nicht in Präsenz durchgeführt. Sie werden entweder digital angeboten oder finden kontrolliert in offiziellen Sporteinrichtungen unter Einhaltung der Vorgaben statt. 

Studentische Veranstaltungen in Präsenz (in Eigenregie z. B. über QSL) sind im Präsidialbüro anzumelden und zu genehmigen. Eine(r) Studierende(r) muss schriftlich für die Einhaltung der coronabedingten Regelungen inkl. Überprüfung der 3G-Regel die Veranwortung übernehmen.

HfG-Ausstellungen im Zollamt oder andernorts können unter Einhaltung der 3G-Regel, vom Tragen medizinischer Masken und den Hygiene- und Abstandsregeln durch­geführt werden. Bei einer Besucher_innenzahl bis zu 25 kann vom Tragen der Maske abgesehen werden. Der /die jeweilige Lehrende/Studierende ist für die Einhaltung der coronabedingten Regelungen verantwortlich.

Rechte Kapelle: interne Veranstaltungen sind im Präsidialbüro anzumelden und zu genehmigen (weitere Nutzung abhängig vom Schließen einer Nutzungsvereinbarung mit dem ASTA).

Exkursionen

  • Exkursionen müssen von einem/r Lehrenden der HfG (Professor_in, LfbA) begleitet werden.
  • Der /die jeweilige Lehrende ist verantwortlich für die Einhaltung der 3G-Regel mit täglicher Überprüfung bei Nicht-Geimpften/-Genesenen und der Einhaltung der coronabedingten Regelungen während des studienbezogenen Teils der Exkursion.
  • Exkursionen in Hochrisiko- oder Virusvariantengebiete können nicht stattfinden.
  • Studentische Exkursionen ohne Auf­sicht können nicht genehmigt werden.

Werkstätten / PC-Pools

  • Auch das Arbeiten in den Werkstätten und Pools ist nur mit Negativnachweis möglich (3G-Regel, nur für Geimpfte, Genesene, negativ Getestete (max. 24 Std.)).
  • Der /die jeweilige Werkstatt-/Poolleiter_in ist verantwortlich für die Überprüfung des 3G-Status, die Belehrung und die Aufsicht der Studierenden. Bei Bedarf unterstützt der Hausdienst im Rahmen des Hausrechts.
  • In den Werkstätten und Pools kann ohne zwingende Einhaltung von 1,5m-Mindestabstand und wenn die Veranstaltung dies erfordert ohne Masken gearbeitet werden.
  • Für jede Werkstatt/jeden Werkstattbereich/Pool legt der/die jeweilige Werkstatt-/ Poolleiter_in eine Maximalbelegung fest.
  • Für die Studierenden können Zeitkontingente vergeben werden, zu denen sie sich unter Beachtung der Hygienevorgaben in den Werkstatt-/Poolräumen aufhalten. Die Absprachen hierzu erfolgen direkt mit den Werkstatt-/Poolleiter_innen bzw. -mitarbeiter_innen.
  • Diplomand_innen haben bei der Nutzung der Werkstätten Vorrang.
  • Es sollte immer eine Aufsichtsperson anwesend sein.
  • Werkzeuge, Arbeitsmittel und persönliche Schutzausrüstung (PSA - Schutzbrille, Gehörschutz) sind möglichst personenbezogen zu verwenden.
  • Wenn das nicht möglich ist, ist eine Reinigung vor der Übergabe an andere Personen vor­zusehen. Die Desinfektion von Werkzeugen und Arbeitsstücken bei einer Übernahme oder Übergabe ist nicht erforderlich, PSA ist zu desinfizieren.
  • Tastaturen sind regelmäßig nach Gebrauch zu reinigen, Desinfektionsmittel können eingesetzt werden.
  • In den Werkstätten/Pools werden die relevanten Hygiene- und Verhaltensregeln ausgehängt.
  • In Räumen mit vorhandenen Handwasch- oder Ausgussbecken werden diese mit Seife und Papierhandtüchern sowie einem Abfallbehälter zum Papierabwurf aus­gestattet.
  • Es können Einwegmasken, Reinigungs-/ ggf. Desinfektionsmittel und Papierhandtücher zur Verfügung gestellt werden (Ansprechpartner: HD/RD).

Atelier-/Arbeitsräume der Lehrgebiete (Benutzung ohne Anwesenheit von Lehrenden)

  • Arbeiten in den Atelierräumen erfolgt unter Beachtung der 3G-Regel.
  • Der /die jeweilige Lehrgebietsleiter_in ist verantwortlich für die Belehrung seiner Studierenden und seine Räumlichkeiten.
  • Lehrende und Studierende können sich dort unter Beachtung der maximalen Personenzahl pro Raum aufhalten und arbeiten.
  • In den Räumlichkeiten kann die Maske abgenommen werden, wenn der Mindestabstand eingehalten wird.
  • Diplomand_innen haben bei der Nutzung der Räume Vorrang.
  • Werkzeuge, Arbeitsmittel und persönliche Schutzausrüstung (PSA-Schutzbrille, Gehörschutz) sind möglichst personenbezogen zu verwenden.
  • Wenn das nicht möglich ist, ist eine Reinigung vor der Übergabe an andere Personen vor­zusehen. Die Desinfektion von Werkzeugen und Arbeitsstücken bei einer Übernahme oder Übergabe ist nicht erforderlich.
  • PSA ist zu desinfizieren.
  • Tastaturen sind regelmäßig nach Gebrauch zu reinigen, Desinfektionsmittel können eingesetzt werden.
  • In den Lehrgebieten vorhandene Küchen werden geschlossen, es darf nicht gekocht werden.
  • In den Räumen werden die relevanten Hygiene- und Verhaltensregeln ausgehängt.
  • In Räumen mit vorhandenen Handwasch- oder Ausgussbecken werden diese mit Seife und Papierhandtüchern sowie einem Abfallbehälter zum Papierabwurf ausgestattet.
  • Es können Einwegmasken, Reinigungs-/ ggf. Desinfektionsmittel und Papierhandtücher zur Verfügung gestellt werden (Ansprechpartner: HD/RD).

Auf- und Abbau (Vor-)Diplomprüfungen / Interventionen / HfG-bezogene Aktivitäten der Lehrgebiete außerhalb der HfG (Ballungsraum Frankfurt/RheinMain)

  • Die Aktivitäten sind unter Einbindung der/s verantwortlichen Lehrenden im Präsidialbüro anzumelden und unter Wahrung des 3G-Status umzusetzen.
  • Es muss eine medizinische Maske getragen werden.
  • Ggf. verwendete Arbeitsmittel sind möglichst personenbezogen zu verwenden. Wenn das nicht möglich ist, ist eine Reinigung vor der Übergabe an andere Personen vorzusehen. Die Desinfektion von Arbeitsmitteln bei einer Übernahme oder Übergabe ist nicht erforderlich.
  • Sofern sichtbare Krankheitszeichen (wie Husten, Schweißausbrüche o. ä) bei Teilnehmer_innen oder Lehrenden bemerkt werden, ist die Veranstaltung/Aktivität umgehend abzubrechen und die Hochschulleitung zu informieren.

Besprechungen, Gremiensitzungen und Prüfungen

Besprechungen, Gremiensitzungen und Prüfungen vor Ort finden unter Einhaltung der 3G-Regel und der allgemeinen Hygienemaßnahmen statt. Bei Gremiensitzungen und Prüfungen sind die Durchführungsdetails mit der Hochschulleitung abzustimmen. Folgende Maßnahmen sind zu berücksichtigen:

  • Das Tragen einer medizinischen Maske ist notwendig.
  • Die maximal zulässige Personenzahl im Raum ist zu beachten.
  • Die Teilnehmer_innen sollen rechtzeitig vorher (Empfehlung mindesten 15 Minuten) vor Sitzungs- bzw. Prüfungsbeginn erscheinen, um einen geordneten Zutritt mit Sicherheitsabstand zu gewährleisten.
  • Der Raum ist so einzurichten oder so zu kennzeichnen, dass die nutzbaren Sitzplätze eindeutig zu erkennen sind.
  • Mikrofone sind in jedem Fall mit einer abzunehmenden Einmalschutzhülle zu versehen. Diese ist nach jedem Wortbeitrag zu wechseln und zu entsorgen.
  • Einwegmasken, Reinigungsmittel und Papierhandtücher werden zur Verfügung gestellt (Ansprechpartner: HD/RD).

Bibliothek

  • Mit Beginn des Wintersemesters am 18.10.2021 ist die HfG-Bibliothek wieder durchgehend Montags bis donnerstags von 9.00 – 18.00 Uhr und freitags von 9.00 – 13.00 Uhr geöffnet.
  • Eine eigenständige Suche vor Ort nach Medien ist in vielen Bereichen wieder möglich, wie auch das Einsehen von Zeitschriften und Semesterapparaten.
  • Ein längerer Arbeits-Aufenthalt in der Bibliothek ist unter Einhaltung der 3G-Regel nach Anmeldung (telefonisch unter 069/80059-295 oder per mail bibliothek@hfg-offenbach.de) vorerst nur für Diplomand_innen und Promovierende vorgesehen, eine Erweiterung auf alle Studierenden soll je nach Kapazitäten zeitnah ermöglicht werden  
  • In den Räumen der Bibliothek ist eine medizinische Maske zu tragen, die am Platz ggf abgenommen warden kann, und vor Eintritt sind die Hände zu desinfizieren.

Mensa

  • Die Mensa ist wieder geöffnet. Die Öffnungszeiten werden vorerst Montag bis Freitag von 9–15 Uhr (Warmausgabe 11–14:30 Uhr) sein.
  • Angeboten werden ab 9 Uhr eine kleine Auswahl an belegten Brötchen, Kuchen, Gebäck, Süßigkeiten und Getränke an und ab 11 Uhr täglich wechselnd zwei warme Gerichte, jeweils eins davon vegetarisch oder vegan.
  • Aufgrund des eingeschränkten Sitzplatzangebotes wird es alles auch weiterhin to go geben.
  • Die aktuelle hessische Corona-Verordnung erlaubt die Öffnung des Innenbereichs ohne Negativnachweis unter der Voraussetzung, dass nur Angehörige der HfG Zutritt haben. Als Nachweis für die Berechtigten dient für die Studierenden der Studierendenausweis und für die HfG-Bedienstete bis auf weiteres das Hessen-Ticket. Die Mensa-Mitarbeiter_innen müssen dies am Eingang kontrollieren.
  • Alle Termine sowie Infos zu den Hygienemaßnahmen und zur Registrierung werden auf der Webseite des Studierendenwerks veröffentlicht: www.studentenwerkfrankfurt.de

Büros und Verwaltungsräume

  • Die Tätigkeit im Home-Office ist weiterhin möglich und aus Sicherheitsgründen zumindest teilweise gewünscht.
  • Büros sollten mit nur jeweils einem/einer Mitarbeitenden besetzt sein. Bei Vorliegen des 2G-Status können auch mehrere Personen gleichzeitig im Büro arbeiten.
  • Falls im Rahmen der Tätigkeit ein Abstand von mindestens 1,5 m nicht eingehalten werden kann, z.B. bei unvermeidbarem Publikumsverkehr, sind Schutzmaßnahmen (technische, organisatorische oder personenbezogene Maßnahmen) abzuleiten.
  • Arbeitsmittel sollten von nur je einer Person genutzt werden und sind ggf. vor dem Weiter­reichen zu reinigen.
  • Insbesondere Flächen und Gegenstände, die von vielen genutzt werden (Türklinken, Teeküchen, Kopierer etc.), können eigenständig mit einem gebräuchlichen Reinigungsmittel verstärkt gereinigt werden.
  • Ggf. sind Schichtpläne so zu organisieren und Pausen zu entzerren, dass der Abstand eingehalten werden kann.

4. Infektionsschutz vor, nach und zwischen den Veranstaltungen, Wegeführung

  • Die Nutzung von Verkehrswegen (u.a. Treppen, Türen, Aufzüge) ist so anzupassen, dass der Sicherheitsabstand möglichst eingehalten werden kann.
  • Aufzüge sind grundsätzlich nur von Einzelpersonen zu nutzen.
  • Zugangstüren sollen bis zum Beginn unvermeidlicher Veranstaltungen und am Ende offen gestellt werden.
  • Zugänge vor Räumen können, wenn Wartezeiten nicht ausgeschlossen werden können, mit Abstandsmarkierungen versehen werden.
  • Der Zugang zu Räumen und das Verlassen sollte nacheinander, einzeln erfolgen.
  • In Pausen ist darauf zu achten, dass der Abstand eingehalten wird.
  • Einzelfahrten mit dem Dienstfahrzeug sind zu bevorzugen. Das Dienstfahrzeug ist nach Benutzung zu lüften und zu reinigen (Cockpit, Lenkrad). Dies gilt sinngemäß auch für Dienstfahrräder.

5. Hygiene im Sanitärbereich/ in Gemeinschaftsräumen

In allen Toilettenräumen und Gemeinschaftsräumen/Teeküchen werden ausreichend Flüssig­seifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt. In Abstimmung mit der Kanzlerin werden bei Bedarf der Prüfturnus für das Vorhandensein von Hygienematerial und der Reinigungsturnus angepasst. Es ist bevorzugt eigenes Geschirr zu nutzen und dieses selbst zu reinigen.

6. Arbeitsmedizinische Vorsorge und Schutz besonders gefährdeter Personen

Allen Mitarbeiter_innen wird arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten: Sie können sich individuell von der Arbeitsmedizinerin beraten lassen zu besonderen Gefährdungen aufgrund einer Vorer­krankung oder einer individuellen Disposition, Ängsten und psychischen Belastungen. Die Kontakt­vermittlung erfolgt über die Personalabteilung. Die arbeitsmedizinische Vorsorge kann telefonisch erfolgen.

Das Hygienekonzept ist von allen Mitarbeiter_innen und Studierenden sowie Gästen einzuhalten, die Einhaltung wird stichprobenmäßig überprüft. Die Hochschulleitung wird bei Zuwiderhandlung Maßnahmen ergreifen.

Gez.

Das Präsidium

Corona_FAQ Wesentliche Neuerungen

vor 4 Jahren

Corona-Update 30. August 2021

Wir arbeiten momentan intensiv an den Vorbereitungen für das kommende Wintersemester. Das Hauptaugenmerk bei der Planung liegt auf der Präsenzlehre, wir streben an, einen großen Teil der Lehrveranstaltungen unter Pandemiebedingungen wieder analog möglich zu machen. 

Die Präventionsmaßnahmen werden auch im Wintersemester eine wesentliche Rolle spielen (3G, Anwesenheitslisten, Maximalbelegungen und AHA-L). Zentral ist vor allem auch der Impfstatus, denn: Je mehr Hochschulangehörige geimpft sind, desto besser wird sich die Präsenz umsetzen lassen. Wir möchten Sie dazu motivieren: Nehmen Sie die Impfangebote wahr! Dadurch unterstützen Sie den Weg in eine »Normalität«.

Wir werden uns zeitnah mit konkreteren Informationen zur Lehre im Wintersemester melden und wünschen allen noch eine angenehme vorlesungsfreie Zeit. 

Was muss ich stets bei Kontakten mit anderen Menschen beachten?

Die Grundregel AHAL: Abstandsregel (mindestens 1,5 m), Hygieneregeln, das Tragen einer Alltagsmaske und das regelmäßige Lüften in geschlossenen Räumen.

Hat die HfG trotz der verschärften Corona-Maßnahmen weiterhin geöffnet?

Ab 16. Dezember 2020 bis vorerst 11. Januar 2021 ist die Lehre an der HfG komplett auf digitale Formate umgestellt. In diesem Zeitraum sind alle Gebäude der Hochschule inklusive der Geleitsstraße nicht für studentische Nutzung zugänglich.

Wann muss ich in der Hochschule meine Maske tragen?

In den Gebäuden der Hochschule ist ein Mund- und Nasenschutz zu tragen. Neu ist eine erweiterte Pflicht zum Tragen der Mund- und Nasenschutzes auch während der Lehrveranstaltungen und für die Redner_innen.

Welche Art von Mund- und Nasenschutz ist zulässig?

Als Mund-Nasen-Bedeckung zählt jede ans Gesicht anliegende Bedeckung von Mund und Nase, die dazu beiträgt, die Ausbreitung von Tröpfchen und Aerosolen durch Husten, Niesen oder Aussprache zu verringern. Eine Zertifizierung ist nicht notwendig. Plastikvisiere sind keine zulässige Mund-Nasen-Bedeckung. In der hessischen Dienstanweisung ist es als milderes Mittel zugelassen, wenn aufgrund begründeten ärztlichen Attests das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes nicht möglich ist ("Besser als nichts").

Bleiben Bibliothek und Mensa geöffnet

Bibliothek und Mensa sind vom 16. Dezember 2020 bis voerst 11. Januar 2021 für den Besucherverkehr geschlossen.

Wie sieht es mit Exkursionen und Ausstellungen aus?

Exkursionen und Ausstellungen können vorerst nicht stattfinden.

Wird die Möglichkeit des mobilen Arbeitens/Homeoffice weiter bestehen?

Die bestehenden Bewilligungen für pandemiebedingtes Homeoffice verlängern sich automatisch, unser bisheriges Konzept kann fortgeführt werden.

Ich bin positiv auf das Coronavirus getestet worden. Welche Maßnahmen muss ich ergreifen?

Personen müssen sich bei einem positiven Corona-Test unmittelbar in Quarantäne begeben und es der Personalstelle melden. Dies gilt ab dem Vorliegen des Testergebnisses, auch wenn die förmliche Anordnung des Gesundheitsamtes noch nicht erfolgt ist. Wer mit einer positiv getesteten Person in einem Hausstand lebt, muss sich ebenfalls unmittelbar in zweiwöchige Quarantäne begeben und dies der Personalstelle melden.

Mit wieviel Personen darf ich mich im öffentlichen Raum rund um die Hochschule treffen?

Es gelten die bundesweit festgelegten Kontaktbeschränkungen des verschärften Lockdowns ab 16. Dezember 2020 bis vorerst 10.Januar 2021. 

Der November-Lockdown bringt mich in finanzielle Nöte. Wo kann ich Unterstützung erhalten?

Der Nothilfefonds des Bundes für die Studierenden wird wieder aktiviert werden. Informationen dazu folgen.

Wo erhalte ich ausführliche Informationen zu den Coronaregeln- und -maßnahmen?

Im Hygienekonzept und den FAQ der HfG sind alle Maßnahmen erläutert, darüber hinaus in der Dienstanweisung des HMWK und der Verodnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (CoKoBeV) des Landes, die oben im Download zu finden sind.

FAQ

vor 4 Jahren

Die folgenden häufig gestellten Fragen und ihre Antworten werden laufend aktualisiert, sollte es Änderungen geben. Bitte prüfen Sie darum regelmäßig, ob es Aktualisierungen gab.

​FAQ digitale Lehre für Studierende
FAQ für Studierende
​FAQ Allgemein
​FAQ für Selbständige
FAQ für Lehrende
​FAQ für Beschäftigte in der Verwaltung
FAQ für Studieninteressierte
​FAQ für Gäste und hochschulexterne Partner/Firmen

FAQ digitale Lehre für Studierende

vor 4 Jahren

Digitale Lehre im Überblick

video.hfg-offenbach.de  
chat.hfg-offenbach.de
cloud.hfg-offenbach.de

Ein Tipp zur Organisation Eurer Lehrangebote

Speichert die Links zu den verschiedenen Plattformen als Lesezeichen in Eurem Browser und führt einen digitalen Kalender, in dem Ihr die Links zu den einzelnen Veranstaltungen speichert.

Wie sieht die Lehre im Wintersemester 2020/21 aus?

Es ist ein hybrides Modell geplant: Der Lehrbetrieb soll ab dem Wintersemester 2020/2021 unter Beachtung der Maßgaben des Hygienekonzepts der HfG in Präsenzformaten stattfinden, soweit das Infektionsgeschehen und die räumlichen Möglichkeiten dies zulassen, im Übrigen auf Basis digitaler Lehre und Angebote. Priorisiert werden dabei Studienanfänger_innen und Studierende in der Abschlussphase. Grundsätzlich ist geplant, dass größere Seminare digital, kleinere eher analog stattfinden warden - dies vor dem Hintergrund, dass kleinere Veranstaltungen in den Lehrgebietsräumen durchgeführt werden können.

Welche Tools werden für die digitale Lehre verwendet?

Es sind Mattermost (als Team-Software), BigBlueButton (als Webkonferenz-System) und Nextcloud (als Dokumentablage). In diesem Film werden alle drei Tools ausführlich erklärt. 

Ich habe Probleme in Sachen Technik oder Ausstattung für die digitale Lehre. An wen kann ich mich wenden?

Ansprechpartnerin ist Ulrike Grünewald aus dem Büro für Wissenstransfer.

Sind die digitalen Plattformen der HfG datenschutzkonform?

Ja, beide sind Open-Source-Systeme, die auf HfG-Servern gehostet werden.

Wie melde ich mich für Lehrangebote an?

Fachbereich Kunst

  • Im Vorlesungsverzeichnis (PDF/E-Campus) die gewünschten Veranstaltungen/Angebote finden.
  • Eine E-Mail als Anmeldung an die jeweiligen Lehrenden senden.
  • Es erfolgt eine Einladung der Lehrenden in die jeweiligen Räume der Plattformen.

Fachbereich Design (Hauptstudium)

  • Im Vorlesungsverzeichnis (PDF/E-Campus) die Veranstaltungen/Angebote finden.
  • Wunschvorstellungen Christiane Kühn-Wilkens mitteilen kuehn-wilkens@hfg-offenbach.de.
  • Weitere Informationen folgen per E-Mail.

Fachbereich Design (Grundstudium)
Studierende des 2. und 4. Semesters werden automatisch eingeteilt und gesondert angeschrieben.

Was benötige ich, um die Kurse einzusehen?

Um Vorlesungsverzeichnisse im E-Campus einsehen zu können, werden die Zugangsdaten für das Studienportal benötigt. Sollten die Zugangsdaten verloren gegangen sein, bitte an studieninfo@hfg-offenbach wenden.

Wie wähle ich mich in die Lehrangebote auf den digitalen Plattformen ein?

Um sich in die Lehrangebote auf Mattermost einzuwählen, wird der HfG-Account benötigt, der auch für das HfG-WLAN benutzt wird. Die Passwörter sind am 18. April 2020 per E-Mail versendet worden. Es werden alle gebeten, sich auf der Plattform anzumelden unter: chat.hfg-offenbach.de. Es ist wichtig, dass alle Studierenden zumindest einmal kurz im System anmelden, um in die Kurse aufgenommen werden zu können. Die Spam-Ordner sollten gecheckt werden. Sollte die E-Mail nicht angekommen sein bitte melden bei: it-support@hfg-offenbach.de und studieninfo@hfg-offenbach.deEine kurze Einführung als Videotutorial ist hier abrufbar. 
​Zu BigBlueButton laden die Lehrenden ein.​

Wie funktionieren die digitalen Plattformen genau. Wie sehen sie aus?

Muss ich zur Nutzung etwas herunterladen/installieren?

Nein, die Systeme werden im Webbrowser ausgeführt, es ist keine App zum Herunterladen oder Installieren erforderlich.

Was muss ich noch beachten?

Als Browser zur Benutzung wird empfohlen: die jeweils neueste Version von Chrome oder Firefox. Nicht geeignet ist Safari (hier ist kein Teilen von Bildschirminhalten möglich).

Welche Hardware kann ich für digitale Lehre benutzen?

Am besten geeignet ist die Nutzung eines Computers. Es ist aber auch möglich, Mobilgeräte zu verwenden, auch hier muss keine App installiert werden. Bei Verwendung eines iPad oder iPhone kann der Standardbrowser Safari Mobile (iOS 12.2+), bei Verwendung eines Android-Geräts kann der Standard-Chrome-Browser (Android 6.0+) genutzt werden.

Welche technischen/räumlichen Voraussetzungen benötige ich?

Voraussetzung sind Kabel, WLAN oder sehr gute Mobilverbindung. Es wird empfohlen, ein gutes Headset zu verwenden. Außerdem sollte auf eine ruhige Umgebung geachtet werden. Die Funktion von Headset und Webcam sollte vor jeder Sitzung geprüft werden, außerdem sollte immer der Ladestand der Batterie kontrolliert werden bzw. das Netzteil angeschlossen sein.

FAQ für Studierende

vor 4 Jahren

Weitere FAQ für Studierende

Wie kann ich mich für den internen HfG-Newsletter anmelden?

Studierende senden eine Mail an Jens Balkenborg, balkenborg@hfg-offenbach.de. Bitte geben Sie darin auch ihre Matrikelnummer an.

Wer ist meine Kontaktperson? Wo finde ich Hilfe?

Studierende wenden sich bitte bei Fragen an

​​Die Situation belastet mich mental, ich habe Angst. Wohin kann ich mich wenden?

Die Psychosozialberatung des Studentenwerks Frankfurt am Main steht auch bei Angst, Hilflosigkeit und Einsamkeit und anderen belastenden Gefühlen im Zusammenhang mit dem Coronavirus und den beschlossenen Maßnahmen mit einem Beratungs- und Geprächsangebot zur Seite: während der offenen Sprechstunde dienstags und donnerstags von 15 bis 17 Uhr unter der folgenden Telefonnummer: 069-798 34905.
​Auch über das Kontaktformular kann Kontakt aufgenommen werden.

Was tun im Falle einer Infektion oder als Kontaktperson von Infizierten?

Das hessische Sozialministerium hat eine landesweite Hotline für Fragen rund um das Coronavirus geschaltet. Sie ist täglich von 8 bis 20 Uhr erreichbar: 0800-5554 666. Personen müssen sich bei einem positiven Corona-Test unmittelbar in Quarantäne begeben und es der Personalstelle melden. Dies gilt ab dem Vorliegen des Testergebnisses, auch wenn die förmliche Anordnung des Gesundheitsamtes noch nicht erfolgt ist. Wer mit einer positiv getesteten Person in einem Hausstand lebt, muss sich ebenfalls unmittelbar in zweiwöchige Quarantäne begeben und dies der Personalstelle melden.​

Was tun, wenn ich aus einem Risikogebiet komme?

Wer sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten aufgehalten hat, darf die Hochschule nicht betreten, sondern bleibt in 14-tägiger häuslicher Quarantäne. Wir bitten Sie, hier persönliche Verantwortung für unser aller Gesundheit zu übernehmen und sich strikt an diese Regelung zu halten. Sollten Sie Arbeitsmaterialien aus der Hochschule benötigen, beauftragten Sie beispielsweise Kommiliton_innen, diese Ihnen zu bringen.

Wohin kann ich mich bei finanziellen Sorgen wenden?

Sollten Sie sich aufgrund der aktuellen Situation in einem finanziellen Engpass befinden und Fragen zur Finanzierung Ihres Studiums haben, können Sie sich an die Sozial- und Finanzierungsberatung des Studentenwerks Frankfurt am Main wenden: Tel.: 069 - 798 34906 oder Mail.​​ Der Nothilfefonds des Bundes für die Studierenden wird wieder aktiviert werden. Informationen dazu folgen (Stand 2. November 2020).

Wird das BAföG weiter gezahlt?

BAföG-Empfänger erhalten ihre Zahlung auch bei Schließungen von Hochschulen. Das hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 13. März in einem Erlass an die Länder geregelt, die das Gesetz vollziehen. Sobald an Ausbildungsstätten Online-Lehrangebote zur Verfügung stehen, um den Lehrbetrieb aufrechtzuerhalten, ist die Teilnahme an diesen Online-Lehrangeboten im Sinne der Förderungsvoraussetzungen verpflichtend. Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite des HMWK: wissenschaft.hessen.de/bafoegcorona

Über welchen Zeitraumm erstreckt sich die Vorlesungszeit im Wintersemester?

Der Lehrbetrieb im Wintersemester 2020/21 beginnt am Montag, 2. November 2020. Die Vorlesungszeit endet am 21. Februar 2021.

Sind das Studierendeninformationszentrum und die Fachbereichsbüros geöffnet?

Im Studierendeninformationszentrum und in den Fachbereichsbüros finden Beratungen nur per E-Mail statt. Alle persönlichen Sprechzeiten entfallen. 

Wie bekomme ich an meinen Bescheinigungen? (Immatrikulation, Semesterticket)

Das Leporello (Semesterausweis und Studienbescheinigung) sind an die in der Studierendenverwaltung hinterlegte Adresse verschickt worden. Sollten Sie das Leporello nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an studieninfo@hfg-offenbach.deBitte stellen Sie stets sicher, dass ihre Kontaktdaten korrekt sind, diese können sie auf unserer Homepage unter Studium/Studienportal/eCampus einsehen. Ebenso können Sie hier weitere Bescheinigungen herunterladen.

Ist die Hochschule geöffnet?

Öffnungszeiten in der Vorlesungszeit: Der Hausdienst steht Mo-Fr von 8 bis 20 Uhr zur Verfügung. In diesem Zeitraum sind die Räumlichkeiten der HfG geöffnet.

Darüber hinaus gelten zusätzliche Öffnungszeiten

  • Hauptcampus: dienstags und freitags bis 22 Uhr
  • Geleitsstraße: donnerstags und freitags bis 22 Uhr
  • beide Standorte: samstags von 10 bis 20 Uhr
    Zugang ausschließlich für Mitglieder der HfG und zum Zwecke des Studiums.

Kann ich die Werkstätten nutzen?

Die Werkstätten beider Fachbereiche sind eingeschränkt nutzbar. Priorität haben Erstsemester und Studierende in der Prüfungsphase. Informationen erteilen die Werkstattleiter_innen. Kontakte Werkstätten siehe Download.

Ist die Bibliothek geöffnet?

  • Der Leihverkehr in der Bibliothek ist eingeschränkt möglich.
  • Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist zu tragen.
  • Vor/bei Eintritt sind die Hände zu reinigen oder zu desinfizieren.
  • Zum Zwecke der Nachverfolgung von Infektionsketten sind zwingend Anwesenheitslisten zu führen. Diese Listen werden datenschutzkonform behandelt und nach drei Wochen vernichtet.

Geplante Öffnungszeiten der Bibliothek im Wintersemester 2020/2021

Mit Beginn des Wintersemesters am 01.11.2020 ist die HfG-Bibliothek wieder durchgehend

montags - donnerstags von 9.00 – 17-00 Uhr und freitags von 9.00 – 13.00 Uhr geöffnet.

  • Eine eigenständige Suche vor Ort nach Medien ist wieder möglich, wie auch das Einsehen von Semesterapparaten und vorbestellten Medien.
  • Ein längerer Arbeits-Aufenthalt in der Bibliothek ist nach Anmeldung (telefonisch unter 069/80059-295 oder per mail bibliothek@hfg-offenbach.de)  vorerst nur für Diplomand_innen und Promovierende vorgesehen, eine Erweiterung auf alle Studierenden ist geplant.

Ist die Mensa geöffnet?

  • Angeboten werden ab 9 Uhr eine kleine Auswahl an belegten Brötchen, Kuchen, Gebäck, Süßigkeiten und Getränke an und ab 11 Uhr täglich wechselnd zwei warme Gerichte, jeweils eins davon vegetarisch oder vegan.
  • Aufgrund des eingeschränkten Sitzplatzangebotes wird es alles auch weiterhin to go geben.
  • Alle Termine sowie Infos zu den Hygienemaßnahmen und zur Registrierung werden auf der Webseite des Studierendenwerks veröffentlicht: www.studentenwerkfrankfurt.de
  • Die Öffnungszeiten werden vorerst Montag bis Freitag von 09–15 Uhr (Warmausgabe 11–14:30 Uhr) sein.

Wie kann ich den schriftlichen Teil meiner Diplomarbeit abgeben?

Der schriftliche Teil der Diplomarbeit kann entweder nach Terminvereinbarung persönlich abgegeben werden oder auf dem Postweg an das jeweilige Fachbereichsbüro (Prüfungsausschuss) gesendet werden.

Bitte wenden Sie sich an:

Kann ich meine geplanten Prüfungen ablegen?

Prüfungen haben Vorrang und werden unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen abgelegt.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen dazu an:

FAQ Allgemein

vor 4 Jahren

Wo finde ich offizielle Informationen zur Einschätzung der Gefährdungssituation?

Informationen zur aktuellen Risikobewertung für Corona-Infektionen, zu Hygienemaßnahmen sowie eine Übersicht mit Fragen und Antworten finden Sie auf den Seiten des Robert Koch-Instituts, bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und auf der Website des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration.

Mit welchen Maßnahmen kann ich mich schützen?
Die Grundregel lautet AHAL:

  • A=Abstandsregel (mindestens 1,5 m)
  • H=Hygieneregeln (Händewaschen, Husten- und Niesetikette, Vermeidung von Körperkontakt
  • A=das Tragen einer Alltagsmaske
  • L=regelmäßiges Lüften in geschlossenen Räumen

Was muss ich bei Reisen und beim Pendeln beachten?

  • Bund und Länder haben nach einem Treffen am 28. Oktober 2020 die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt. Solte eine Reise nicht zu vermeiden sein, gelten die Corona-Regelungen der Bundesländer
  • Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich in Quarantäne begeben und sein zuständiges Gesundheitsamt informieren. Seit dem 8. August muss jeder und jede Einreisende aus einem Risikogebiet zudem einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder sich nach Ankunft innerhalb von zehn Tagen auf eine Corona-Infektion testen lassen. Wenn das Testergebnis negativ ist, kann die Quarantäne aufgehoben werden. 
  • Aufgrund lokaler Ausbrüche in Deutschland kann es zum Teil für manche Regionen wieder zu Einschränkungen kommen. So kann es für die Einreise aus einer solchen Region in manche Staaten beispielsweise erforderlich sein, ein ärztliches Zeugnis über einen negativen SARS-Cov-2-Test vorzuweisen. Bitte prüfen Sie vor Reiseplanungen, ob für Ihr Reiseziel gesonderte Regelungen gelten.
  • Detaillierte Informationen für Reisende und Pendleri_innen sind hier zu finden.

Welche Personen haben ein besonders erhöhtes Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs (Risikogruppe)

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat seine Informationen zu Risikogruppen für schwere Krankheitsverläufe angepasst. Nach den aktuellen Informationen des RKI machen die Vielfalt verschiedener potentiell prädisponierender Vorerkrankungen und ihrer Schweregrade (z. B. bereits bestehende Organschäden) sowie die Vielzahl anderer Einfluss-faktoren (z. B. Alter, Geschlecht, Gewicht, bestimmte Verhaltensweisen, adäquate medikamentöse/therapeutische Einstellung) und deren individuelle Kombinationsmöglichkeiten die Komplexität einer Risiko-Einschätzung deutlich. Daher ist 2 eine generelle Festlegung zur Einstufung in eine Risikogruppe nicht möglich. Vielmehr erfordert dies eine personenbezogene Risiko-Einschätzung im Sinne einer medizinischen Beurteilung. Weitere Informationen hier.

Wo finde ich offizielle Informationen in anderen Sprachen?

Die wichtigsten Informationen des Hessischen Ministeriums für Soziales zu COVID-19 in verschiedenen Sprachen sind hier zu finden.

Wo finde ich Entscheidungen und Erlasse de HMWK in Bezug auf die hessischen Hochschulen?

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) stellt die für die Hochschulen geltenden Entscheidungen und Erlasse als PDFs auf seiner Website zur Verfügung.

FAQ für Selbständige

vor 4 Jahren

Die aktuelle Coronakrise betrifft Kleinunternehmer_innen und Freiberufler_innen in der Kreativbranche besonders stark. Bund und Länder haben Maßnahmen geplant, die Künstler_innen und Designer_innen unterstützen sollen. Die folgenden häufig gestellten Fragen und Antworten werden laufend aktualisiert.

(Stand 26. März 2020)

Wer sind meine Kontaktpersonen an der HfG? Wo bekomme ich Hilfe?

Für Fragen rund um das Thema stehen im Büro für Wissenstransfer bzw. derzeit im Homeoffice, Ulrike Grünewald und Anna Pietocha, zur Verfügung:

Wann gelte ich als Selbständige_r?

 Als »selbständig« gilt, wer eine Steuernummer (nicht zu verwechseln mit der Steuer-Identifikationsnummer) auf Antrag vom Finanzamt erhalten hat.​​

​Ich habe einen Wahrnehmungsvertrag mit der gvl. Bekomme ich dort Hilfe?

Künstler_innen, die an Musik-, Wort- und/oder Film- & Fernsehproduktionen mitwirken, und mit der gvl einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen haben, können eine Soforthilfe in Höhe von 250 Euro beantragen. Mehr

Was ist mit der VG Bildkunst?

Die Verwertungsgesellschaft Bildkunst plant eine Sonderausschüttung an ihre Mitglieder, kann allerdings keine substanzielle Soforthilfe gewähren. Sie verweist auf die Ende März zu verabschiedenden Maßnahmen des Bundes (siehe oben). Mehr

Was mache ich, wenn ich meine Beiträge zur Künstlersozialkasse nicht mehr in der festgesetzten Höhe bezahlen kann?

Studierende und Absolvent_innen, die über die KSK versichert sind, können ihre für das Jahr 2020 bereits genannte Einkommenserwartung anpassen und damit ggfs. ihre monatlichen Beiträge senken. Bei akuten Zahlungsschwierigkeiten können zudem individuelle Zahlungserleichterungen gewährt werden. Mehr

Habe ich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II?

Auch Selbstständige können ggf. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Um diese Leistung schnell und unbürokratisch zugänglich zu machen, werden die Zugangsvoraussetzungen für die nächsten Monate deutlich erleichtert. Das vorhandene Vermögen muss, solange es nicht erheblich ist, nicht angetastet werden, die komplexe Vermögensprüfung entfällt. Mehr
Ab 1. April 2020 können Selbstständige beim JobCenter MainArbeit (Kommunales Jobcenter Offenbach) unter der Nummer 069-8065-8900 Antragsunterlagen anfordern und Fragen zu ihren Leistungsansprüchen stellen

Kann ich für meine Mitarbeiter_innen Kurzarbeit beantragen?

Sofern Selbstständige Mitarbeiter_innen beschäftigen, kann Kurzarbeit angemeldet werden, d.h. die Bundesagentur für Arbeit erstattet die Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitgeber und zahlt 60% bzw. 67% (mit Kindern) der Nettoentgelte von Arbeitnehmern bis zu 12 Monate. Mehr

Wo bekomme ich einen Kredit?

Für Kleinunternehmen sowie für Freiberufler_innen mit Kreditbedarf gibt es u.a. zwei Möglichkeiten:

  • Förderprogramm Kapital für Kleinunternehmen (KfK)
    25.000 bis 150.000 Euro
    Mehr
  • ERP Gründerkredit Startgeld für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler unter 5 Jahren am Markt: Höchstsumme 30.000,00 EUR für Betriebsmittel, Laufzeit maximal zehn Jahre mit zwei tilgungsfreien Jahren.
    Mehr

Ohne Aufträge kann ich meine Steuer nicht mehr zahlen. Was tun?

Sofern für die Vorjahre noch Steuern (Einkommens- und Umsatzsteuer) zu zahlen sind, können Anträge über das zuständige Finanzamt gestellt werden für:

  • Zinslose Stundung von Steuern
  • Aussetzung von Steuerforderungen bis Dezember 2020
  • Herabsetzung der Vorauszahlung von Einkommenssteuer
    Mehr

FAQ für Lehrende

vor 4 Jahren

Wer ist meine Kontaktperson? Wo finde ich Hilfe?

Lehrende kontaktieren bitte die Dekane:

oder die

Was tun, wenn ich aus einem Risikogebiet komme?

Personen, die aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreisen, müssen umgehend ihr zuständiges Gesundheitsamt (Offenbach: gesundheit@kreis-offenbach.de, Tel.: 06074-818063707) informieren und sich in Quarantäne begeben oder testen lassen. Sollten Sie Arbeitsmaterialien aus der Hochschule benötigen, beauftragten Sie bitte eine Kollegin oder Kollegen, diese Ihnen zu bringen.​

Findet Unterricht statt?

Der Lehrbetrieb im Wintersemester 2020 beginnt am Montag, 2. November mit einem hybriden Konzept aus digitaler und Lehre in Präsenz.

Finden Prüfungen wie geplant statt?

Bitte wenden Sie sich bei Fragen dazu an: Christina Wittich, wittich@hfg-offenbach.de oder Prof. Heiner Blum (Studiendekan), blum@hfg-offenbach.de
Diplomprüfungen Fachbereich Kunst + Design
Bitte wenden Sie sich bei Fragen dazu an:

Über welchen Zeitraumm erstreckt sich die Vorlesungszeit im Wintersemester?

Der Lehrbetrieb im Wintersemester 2020/21 beginnt am Montag, 2. November 2020. Die Vorlesungszeit endet am 21. Februar 2021.

Müssen LfbAs oder wissenschafltiche Mitarbeiter_innen in der aktuellen Situation anwesend sein oder können sie von zuhause arbeiten?

Wenn die Anwesenheit nicht notwendig oder sinnvoll ist, können Sie während der Coronakrisensituation mobil arbeiten. Der Antrag auf mobiles Arbeiten ist auszufüllen und an die Personalabteilung per Mail zurückzuschicken. Der/Die Vorgesetzte kann seine/ihre Zustimmung per Mail erteilen.

FAQ für Beschäftigte der Verwaltung

vor 4 Jahren

Wer ist meine Kontaktperson? Wo finde ich Hilfe?
Mitarbeiter_innen wenden sich bei Fragen an:
Dr. Susanne Eickemeier (Kanzlerin), eickemeier@hfg-offenbach.de (069 80059 103) oder die Personalstelle, Aurelia Warzecha, warzecha@hfg-offenbach.de, Christine Dertinger, dertinger@hfg-offenbach.de

Muss ich in der aktuellen Situation anwesend sein oder kann ich von zuhause arbeiten?

Wenn die Anwesenheit nicht notwendig oder sinnvoll ist, können Sie während der Coronakrisensituation mobil arbeiten. Der Antrag auf mobiles Arbeiten ist auszufüllen und an die Personalabteilung per Mail zurückzuschicken. Der/Die Vorgesetzte kann seine/ihre Zustimmung per Mail erteilen.

Was tun, wenn ich aus einem Risikogebiet einreise?

Personen, die aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreisen, müssen umgehend ihr zuständiges Gesundheitsamt (Offenbach: gesundheit@kreis-offenbach.de, Tel.: 06074-818063707) informieren und sich in Quarantäne begeben oder testen lassen.​

Ich arbeite im Homeoffice und habe Probleme mit meiner IT. Wie können diese behoben werden?

Im Zuge der Corona-Krise bietet die IT-Abteilung einen externen Support via TeamViewer an. Laden Sie sich hier den TeamViewer-Quick-Support herunter und starten diesen. Die folgend angezeigten Informationen »Ihre ID« und »Passwort« geben Sie dann der IT-Abteilung telefonisch durch, damit der Support-Mitarbeiter auf Ihr System zugreifen kann. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erkennen aktive TeamViewer-Sitzungen an dem Teamviewer-Fenster in der rechten Bildschirmecke; ebenso wird in der Regel der Bildschirmhintergrund entfernt (das Hintergrundbild). Aktive Sitzungen können jederzeit beidseitig beendet werden. Die Etablierung einer Sitzung ohne aktive Mithilfe des Mitarbeitenden, sowie das Ausspähen von Nutzungsverhalten ist nicht möglich.

FAQ für Studieninteressierte

vor 4 Jahren

Weitere Informationen für Studienbewerber_innen unter:

HfG.Jetzt!

Wer ist meine Kontaktperson und wo finde ich Hilfe?

Studienbewerberinnen und -bewerber wenden sich mit Ihren Fragen bitte an Ute Schulz, studieninfo@hfg-offenbach.de.

Finden Studien- bzw. Mappenberatungen statt?

Beide Fachbereiche bieten mittwochs zur Mittagszeit eine Online-Video-Beratung an. 
Interessent_innen melden sich vorher per E-Mail an, um einen Zugangscode zu erhalten:

In der Videokonferenz besteht die Möglichkeit, das Portfolio über das Teilen des Bildschirminhalts zu präsentieren. Eine weitere Möglichkeit ist, den Inhalt der Mappe mit dem Smartphone oder der Webcam abzufilmen.​

Sind Studieninformationszentrum und Fachbereichsbüros geöffnet?

Im Studieninformatiomszentrum und den Fachbereichsbüros  finden Beratungen nur per E-Mail statt. Alle persönlichen Sprechzeiten entfallen.

FAQ für Gäste und hochschulexterne Partner/Firmen

vor 4 Jahren

Finden an der HfG Veranstaltungen/Tagungen/Ausstellungen statt?

Derzeit finden keine Veranstaltung an der HfG statt.

Ist die Mensa geöffnet?

Ja: Öffnungszeiten Mensa: montags bis freitags 9-15 Uhr (Warmausgabe 11-14:30 Uhr).​

Sind meine Ansprechpartner_innen an der Hochschule erreichbar?

Der Betrieb in der Verwaltung geht weiter, bitte wenden Sie sich per E-Mail an Ihre Kontaktpersonen in den jeweiligen Abteilungen.

Können Lieferungen in der Hochschule abgegeben werden?

Die Anlieferung erfolgt über die Pforte oder nach Absprache. Kontakt: hausdienst@hfg-offenbach.de.

Corona News 09.03.-09.04.2020

vor 4 Jahren

09.04.2020: Digitale Lehre/Prüfungen/Hilfsfonds

Liebe Studierende, 
wir möchten uns mit diesem Newsletter vor Ostern noch einmal mit einem Informations-Zwischenstand melden. Viele Entwicklungen sind noch im Fluss. Deshalb bitten wir um Verständnis, dass wir Euch teilweise keine genaueren Informationen zukommen lassen können.

Start der Vorlesungszeit

Die Lehre an der HfG startet am 20. April 2020 mit einem digitalen Lehrangebot. Präsenzlehre, auch in Kleingruppen, ist vorerst nicht möglich. Wann oder in welcher Form die Präsenzlehre wieder beginnen wird, ist noch nicht absehbar.


Digitale Lehre

Eine Task Force hat in den vergangenen Wochen daran gearbeitet, die geeigneten Tools für die digitale Lehre zu identifizieren: es sind Mattermost (als Team-Software) und BigBlueButton (als Webkonferenz-System). Diese werden in dieser Woche auf einem Server der HfG installiert und wir können in die Testphase gehen. Gleichzeitig bringen alle Lehrenden gerade ihr Angebot auf den neusten Stand und die Updates fließen in die Vorlesungsverzeichnisse ein. Wir gehen heute davon aus, dass wir Euch nach Ostern bis zum 15. April Euren individuellen Zugang und Tutorials für die digitalen Plattformen zur Verfügung stellen können und die Veranstaltungslinks in den Vorlesungsverzeichnissen implementiert sind. Wir bitten um Verständnis, falls es zu technikbedingten Verzögerungen kommen sollte.  
Wir möchten an dieser Stelle noch einmal betonen, dass wir die digitale Lehre ernst nehmen und dass die in dieser Form erworbenen Leistungen angerechnet werden. Eure persönlichen Möglichkeiten, virtueller Lehre zu folgen, werden jedoch unterschiedlich sein. Ihr sollt die Lehre möglichst umfangreich nutzen können, aber nicht müssen. Wir setzen uns auf Landesebene und auf Bundesebene dafür ein, dass Euch hierdurch bei der Fachsemesterzählung und hinsichtlich des Anspruchs, BAföG-Leistungen zu erhalten, kein Nachteil entsteht. Zugleich arbeiten wir auch HfG-intern an möglichst kulanten Regelungen. Sollten Probleme auftauchen, ist es wichtig, die entsprechenden Lehrenden/den jeweiligen Fachbereich zu kontaktierten, um individuelle Lösungen zu finden.


Prüfungen

Prüfungen sollen, soweit sie unter Auflagen des Robert Koch Instituts stattfinden können, durchgeführt werden. Das gilt auch für unsere Diplomprüfungen. Auf den 30. April verschoben wurde bereits die Prüfung zum Vordiplom im Fachbereich Kunst. Über die Verschiebung der Diplomprüfungen Design und Kunst gibt es nach jetzigem Stand in beiden Fachbereichen Überlegungen. Hierzu werden jetzt vor allem die betroffenen Diplomand_innen befragt. Fest steht aber jetzt schon, dass die Diplomprüfungen in beiden Fachbereichen im Sommersemester bis spätestens Juli stattfinden werden. Weitere Details können bis voraussichtlich zum Vorlesungsbeginn am 20. April mitgeteilt werden. 


Hilfsfonds der freunde der hfg e.v. 

Die Coronakrise trifft die Kreativ- und Kulturbranche besonders hart. Auch die Kunst- und Designstudierenden der HfG Offenbach sind stark betroffen. Deshalb hat unser Förderverein freunde der hfg in Abstimmung mit der HfG die Spendenaktion #hfghelps ins Leben gerufen. Die freunde starten mit einer Soforthilfe von 3.000 Euro und hoffen, dass sich die Summe durch Spenden schnell erhöht. Unter www.hfg-offenbach.de/hfghelps findet ihre alles Infos zur Kampagen und hier den Antrag auf Soforthilfe.

Alle Informationen rund um die HfG in der Coronakrise findet ihr auf der Website unter www.hfg-offenbach.de/corona. Bitte beachtet auch die FAQ, die laufend aktualisiert werden. Bei spezifischen Fragen stehen Euch die dort genannten Ansprechpartner_innen zur Verfügung. 
Wir wissen, dass dieses besondere Semester zusätzlichen Aufwand und zusätzliche Arbeit für Euch bedeutet und für alle, die an der HfG am Lehrbetrieb beteiligt sind. Die bisherigen Rückmeldungen der Lehrenden signalisieren eine hohe Bereitschaft, sich auf diese gemeinsame Aufgabe einzulassen. Um diese Bereitschaft und etwas Gelassenheit beim Start bitten wir auch Euch!  
Wir wünschen Euch Frohe Ostertage und hoffen Ihr kommt weiterhin gesund durch die Corona-Zeit.

06.04.2020: Gemeinsames Schreiben der hessischen Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Angela Dorn, und der Hochschulpräsidentinnen und Hochschulpräsidenten

Sehr geehrte Studierende, sehr geehrte Lehrende, sehr geehrte Hochschulmitarbeiterinnen und -mitarbeiter,

die außergewöhnlichen Umstände, in denen wir uns wegen der Verbreitung des Corona-Virus derzeit befinden, stellen unsere Hochschulen vor ganz besondere Herausforderungen. Die Mitglieder der Hochschulen gehen diese Herausforderungen mit außerordentlichem Engagement an. Das sind zum einen natürlich die Wissenschaft und die Universitätsmedizin, die in dieser Krise für unser aller Gesundheit an vorderster Front einen unschätzbaren Beitrag für diese Gesellschaft leisten. Das sind die Freiwilligen in der medizinischen Versorgung, in Behörden und sozialen Initiativen. Sie halten unsere Gesellschaft in diesen schwierigen Tagen zusammen.

Aber es geht auch um die alltägliche Bewältigung dieser Krise an allen Stellen der Hochschulen und die Bereitschaft nach neuen Lösungen zu suchen und mit anzupacken. Unser Respekt gilt Ihrem Einsatz, dem Einsatz der Studierenden, der Lehrenden, des administrativ-technischen Personals, der Künstlerinnen und Künstler und der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Wir danken für das gegenseitige Vertrauen, von dem es gerade in diesen Zeiten so viel braucht.

Unsere Aufgabe ist es, verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die allen Beteiligten Sicherheit geben aber auch genügend Freiräume lassen, um auf individuelle Besonderheiten vor Ort reagieren zu können. Deswegen teilen wir Ihnen heute Leitlinien mit, die unseren gemeinsamen Weg für das kommende Semester markieren. Dabei wollen wir Klarheit schaffen, müssen aber gleichzeitig flexibel bleiben, um auf aktuelle Entwicklungen schnell eingehen zu können.
Uns ist bewusst, dass es derzeit noch viele offene Fragen gibt, die sich gegenwärtig nicht beantworten lassen. Wir setzen alles daran, auch gemeinsam mit dem Bund und den anderen Bundesländern so schnell wie möglich Lösungen zu erarbeiten, und werden diese transparent kommunizieren.​

1. Wir gehen neue Wege

Hochschule lebt vom Austausch zwischen Menschen. Da die aktuelle Lage genau diesen Kern betrifft, wird das kommende Semester kein gewöhnliches. Wir setzen gemeinsam auf Flexibilität bei der Gestaltung des Lehr-, Studien- und Prüfungsbetriebs. Lehre und Forschung werden in Formen geschehen, die den epidemiologischen Anforderungen genügen. Das heißt vor allem: mit vorläufig eingeschränktem Präsenzbetrieb und neuen Formaten. Unser gemeinsames Ziel ist, dass möglichst alle, die das Semester absolvieren wollen, dies soweit wie möglich auch können.

2. Wir legen gemeinsam los

Am 20. April startet der Lehrbetrieb an den Hochschulen des Landes Hessen zunächst mit digitalen Angeboten. Auch in vielen anderen Bundesländern ist das der Startpunkt. Wir sind begeistert, wie viele neue digitale Angebote und zusätzliche Lösungen in den letzten Wochen innerhalb der Hochschulen erarbeitet wurden. Je nach behördlichen Anordnungen werden im Laufe des Semesters voraussichtlich auch wieder Präsenzveranstaltungen stattfinden. Wir haben in Hessen gemeinsam entschieden, innerhalb des Sommersemesters das Ende der Vorlesungszeit flexibel nach hinten zu verschieben. Dabei wollen wir auch auf eine Erholungszeit und die familiäre Situation in den hessischen Sommerferien Rücksicht nehmen. Konkrete Daten wollen wir bald je nach individuellen Gegebenheiten miteinander entscheiden.

3. Niemand soll zurückbleiben

Studierende, die keine oder nicht alle vorgesehenen Leistungen aufgrund der Folgen der Covid-19-Pandemie erbringen können, sollen grundsätzlich keine Nachteile erfahren. Dies gilt insbesondere hinsichtlich Regelungen, welche z.B. die Regelstudienzeiten aufgreifen. Die Wissenschaftsministerinnen und -minister der Länder werden sich beim Bund dafür einsetzen, dass beim BAföG, dem Kindergeld, der Krankenversicherung u.ä. flexible Regelungen gefunden werden, die den Lebenswirklichkeiten der Studierenden in Zeiten der Covid-19-Pandemie gerecht werden.

4. Wir strengen uns an

Gemeinsam wollen wir möglichst viele und hochwertige Angebote trotz der Einschränkungen ermöglichen. Die ungewohnten Formate verlangen von allen große Anpassungsleistungen. Deswegen sind insbesondere die Lehrenden, aber auch die administrativ-technischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gleichermaßen gefordert, ihren Beitrag in diesen neuen Formaten zu erbringen. Auch von den Studierenden verlangt es die Bereitschaft, sich vertrauensvoll und engagiert auf diese neuen Formate einzulassen. Für die großen Anstrengungen, die dabei schon geleistet werden, danken wir sehr. Wir werden Sie dabei weiter unterstützen. Auch jenseits der Lehre gibt es Veränderungen: Bei der wichtigen Frage der Bibliotheken etwa sollen Anpassungen den Ausleihbetrieb sicherstellen und digitale Angebote ausgebaut werden. Da es mehr freie Räume in den Hochschulen gibt, können einige der in den letzten Wochen ausgefallenen Prüfungen auf großer Fläche mit dem nötigen physischen Abstand im Verlauf des Sommersemesters nachgeholt werden. Auch die Forschung wird im Rahmen des Möglichen mit aller Kraft fortgeführt. Wir unterstützen dabei insbesondere den wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchs und setzen uns dafür ein, dass auch dieser Gruppe keine Nachteile aus der gegenwärtigen Situation entstehen. Wir setzen uns dementsprechend auf Bundesebene für eine Anpassung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes sowie entsprechende Ausnahmeregelungen bei Drittmittelgebern ein.

5. Wir behalten die nächste Etappe im Blick

Die Verschiebungen an den Hochschulen im Sommersemester und bei den Abiturprüfungen in mehreren Bundesländern werden auch Auswirkungen auf das kommende Wintersemester 2020/2021 haben. Wir haben uns auf Bundesebene darauf verständigt, dass wir einheitliche Lösungen finden. Sie sollen sowohl den Studierenden gerecht werden, die vorlesungsfreie Zeiten für Erholung, Arbeit oder Praxiseinheiten brauchen, als auch den neuen Erstsemestern, die ein verlässliches Zulassungsverfahren bzw. Eignungsprüfungen an den Kunsthochschulen, einen Studienplatz und einen reibungslosen Studienstart erwarten. Wir gehen derzeit davon aus, dass die Vorlesungen des Wintersemesters am 1.11.2020 beginnen.

02.04.2020: Corona – HfG helps

Liebe Studierende,

wir sind alle geschockt und besorgt über die aktuelle Lage der Pandemie und hoffen, es geht Euch den Umständen entsprechend gut und Ihr und Eure Familien seid gesund. Viele Dinge befinden sich auch hinsichtlich unserer HfG in einem Prozess, vieles ist nicht geklärt und wir müssen in Schritten zu Entscheidungen und Ergebnissen kommen. Mit diesem Newsletter möchte ich Euch über einen Zwischenstand informieren. Wir arbeiten derzeit in ständiger Abstimmung mit dem Ministerium und der Hochschulrektorenkonferenz daran, wie die Prüfungen durchgeführt, das Sommersemester starten kann und die Aufnahmen organisiert werden können.

Was heute schon klar ist: Wir halten an den Plänen fest, die Vorlesungszeit am 20. April 2020 zu beginnen. Dies kann natürlich nur in digitaler Form stattfinden. Wir alle sind aufgefordert, uns in dieser Phase anzupassen und die alternativen Lehrformate als Herausforderung und Experimentierfeld zu begreifen. Zurzeit arbeiten wir mit Hochdruck daran, die dafür angemessenen Tools zu prüfen und einzurichten. 

Bitte seid alle versichert, dass dieses besondere Sommersemester kein verlorenes oder Nichtsemester sein wird. Niemand soll Nachteile, insbesondere hinsichtlich des Studierendenstatus, erfahren, vor allem aber wollen wir sicherstellen, dass der Lehrbetrieb, zunächst ohne physische Präsenz, weiterläuft. Deshalb auch diese Bitte: Ich bin fest davon überzeugt, dass Kunst und Design in der aktuellen Krise wichtige Beiträge für die Gesellschaft liefern können. Ich möchte Euch daher persönlich aufrufen und motivieren, Euch kreativ mit der Situation auseinanderzusetzen, wie dies ja auch schon geschehen ist – etwa in den Arbeiten, die auf Instagram verlinkt sind. Bitte haltet uns auf alle Fälle über Eure Projekte auf dem Laufenden. Informiert Eure Professor_innen / Lehrbeauftragten / Werkstattleiter_innen. Lasst uns das vor uns liegende Semester für solche Projekte nutzen. Ich bin sicher, wir finden gemeinsam Wege, viele Eurer Ideen und Projekte zu realisieren. 

Wir wissen, dass die derzeitige Situation für etliche von Euch existenziell bedrohlich ist, da viele Aufträge und Arbeitsmöglichkeiten kurzfristig weggebrochen sind. In Abstimmung mit den Freunden der HfG haben wir in den letzten Tagen geplant, einen Hilfsfonds für HfG-Studierende ins Leben zu rufen, an den man kurzfristig Anträge auf einmalige finanzielle Unterstützung stellen kann. Bei der Vergabe ist natürlich die Beteiligung der Studierenden vorgesehen. Wie das genau aussehen wird, darüber halten wir Euch in den nächsten Tagen auf dem Laufenden. 
Bitte nutzt auch unsere Homepage als Informationsplattform. Hier werden laufend die FAQ aktualisiert.

Alles Gute weiterhin und bleibt gesund! 

Prof. Bernd Kracke
(Präsident) 

23.03.2020: Postversand Studienunterlagen

Liebe Studierende,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen das Coronavirus betreffend gilt deutschlandweit ein Kontaktverbot. Aus diesem Grund hat sich die Hochschule entschieden, das Leporello (Semesterausweis und Studienbescheinigung) per Post an Euch zu senden
Das Leporello ist am Montag, den 23. März 2020, an die in der Studierendenverwaltung hinterlegte Adresse verschickt worden. Solltet Ihr die Unterlagen nicht innerhalb dieser Woche erhalten, wendet Euch bitte an studieninfo@hfg-offenbach.de. Bitte achtet stets darauf, dass Eure Kontaktdaten korrekt sind. Einsehen könnt Ihr diese unter eCampus.hfg-offenbach.de.

18.03.2020: Weitere Maßnahmen

Alle Maßnahmen gelten ab sofort bis zum 20. April 2020, sofern nicht anders bezeichnet

Liebe HfG-Mitglieder, 

mit unserem Newsletter informieren wir Sie/Euch regelmäßig über Maßnahmen und aktuelle Entwicklungen in Bezug auf das Coronavirus. Wir bitten auch, alle bisher kommunizierten Maßnahmen (siehe unten) zu beachten.

Die Corona-Pandemie stellt für uns alle eine schwierige Lage dar. Aber nur gemeinsam schaffen wir es, die Infektionskette zu verlangsamen – und damit Leben zu retten. Solidarität ist gefragt – und das heißt, dass wir unseren Alltag in nie gekannter Weise anpassen müssen. Das Eindämmen sozialer Kontakte hat auch für die HfG zur Folge, dass es Einschränkungen, Terminverschiebungen und Ausfälle wird geben müssen. Wir bitten an dieser Stelle um Verständnis.

Wir sind aber weiter für Sie/Euch da! Anstelle persönlicher Kontakte und Beratungen treten jetzt E-Mails, die uns weiterhin voll einsatzfähig halten!  
Die Ansprechpartner_innen an der HfG stehen per Mail für weitere Fragen und jeglichen Abstimmungsbedarf wie immer gerne zur Verfügung.
 

Öffnungszeiten

Die Gebäude der HfG Offenbach: Hauptgebäude, Isenburger Schloss (mit beiden Kapellen), KvB-Gebäude (Ludo-Mayer-Straße), Geleitsstraße, Schlossgrabengasse und Friedrichstraße haben bis auf weiteres werktäglich geöffnet von 8 bis 18 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sind die Gebäude nicht zugänglich. Ausstellungen in der Zollamt Galerie können bis auf weiteres nicht stattfinden.

Mensa

Das Studentenwerk Frankfurt schließt ab sofort bis auf weiteres alle seine Verpflegungseinrichtungen, darunter auch die Cafeteria der HfG. Weitere Informationen unter: www.studentenwerkfrankfurt.de

Bibliothek

Die Bibliothek bleibt ab sofort bis auf weiteres geschlossen. Das Bibliotheksteam ist aber zu den regulären Öffnungszeiten der Bibliothek in der vorlesungsfreien Zeit (Montag bis Mittwoch von 9-17 Uhr) per E-Mail (bibliothek@hfg-offenbach.de) und telefonisch (069/80059-295) erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten können Sie gerne Nachrichten auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen. Es können auch weiterhin Medien bestellt werden und digitale Dienstleistungen in Anspruch genommen werden. Alle Ausleihfristen werden vorerst bis zum 20. April 2020 verlängert. 

Studierendeninformationszentrum

Die persönlichen Sprechzeiten im Studieninformationszentrum (Studierendensekretariat und Internationales Büro) entfallen bis auf weiteres. Kontakt: Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder Beratungsbedarf an:das Studierendensekretariat unter studieninfo@hfg-offenbach.de bzw. an das Internationale Büro unter team.internationales@hfg-offenbach.de.

Kinderzimmer

Die Betreuung im Kinderzimmer ist zunächst bis zum 20. April 2020 ausgesetzt.
Kontakt
​Bitte wenden Sie sich bei Fragen dazu an: Sabine Klein, klein@hfg-offenbach.de.

Verlegung Vordiplom im FB Kunst

Das Vordiplom im Fachbereich Kunst wird verlegt auf den 30. April 2020.
Kontakt
Bitte wenden Sie sich bei Fragen dazu an: Christina Wittich, wittich@hfg-offenbach.de oder Prof. Heiner Blum (Studiendekan), blum@hfg-offenbach.de.

Diplomprüfungen Fachbereich Kunst + Design

Nach derzeitigem Stand sollen die Diplomprüfungen in beiden Fachbereichen weiterhin stattfinden.
Kontakt
Bitte wenden Sie sich bei Fragen dazu an:
- Fachbereich Kunst: Christina Wittich, wittich@hfg-offenbach.de, 069 800 59 123
- Fachbereich Design: Elvira Werner, werner@hfg-offenbach.de, Christiane Kühn-Wilkens, kuehn-wilkens@hfg-offenbach.de

Werkstätten

Die Werkstätten beider Fachbereiche bleiben bis auf weiteres geschlossen.
Ausnahmen gelten für Vordiplomand_innen des Fachbereichs Kunst sowie Diplomand_innen beider Fachbereiche. Unter besonderen Hygiene- und Sicherheitsbedingungen kann diese Personengruppe, nach persönlicher Absprache mit den jeweiligen Leiter_innen, die Werkstätten nutzen. Die Arbeit in den Werkstätten kann unter Einhaltung der Schutzempfehlungen des Robert Koch-Instituts aufrechterhalten werden, im Wesentlichen geht es um Lüften, die Reduzierung der Anzahl der Personen in der Werkstatt, Einhaltung von Abständen, Händewaschen und Niesen in die Armbeuge. Desinfektionsmittel werden – sobald sie geliefert wurden – zur Verfügung gestellt.

Kontakt Werkstätten

Fachbereich Design 

Fachbereich Kunst 

16.03.2020: Update zur Begrenzung des Corona-Risikos

Liebe Mitglieder der HfG,

das Präsidium der HfG hat sich entschieden, weitere Maßnahmen zur Begrenzung des Corona-Risikos umzusetzen. Durch einfache Hygieneregeln in Kombination mit der konsequenten Reduzierung infektionsgefährdender sozialer Kontakte im universitären Bereich wollen wir Studierende, Beschäftigte und Gäste möglichst gut vor einer Infektion schützen und die Ausbreitung der Infektion verlangsamen.

Im Folgenden finden Sie aktualisierte Informationen und Maßnahmen, die wir zum Teil noch konkretisieren oder bei neuem Sachstand aktualisieren werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Vorlesungsstart

​​Der Start der Präsenzveranstaltungen im Sommersemester ist zunächst verschoben bis zum 20. April 2020. Studierende werden gebeten, bis dahin nur in unbedingt notwendigen Fällen die Hochschule zu normalen Öffnungszeiten Mo.-Fr. von 8-18h zu besuchen. Außerhalb der genannten Öffnungszeiten ist die Hochschule nicht zugänglich.

Prüfungen

Prüfungen für Studierende finden weiterhin statt – unter besonderen Hygiene- und Sicherheitsbedingungen. Details dazu werden in Kürze bekanntgegeben.

Beratungsangebote

Diese finden bis auf weiteres grundsätzlich nur noch digital oder telefonisch statt.

Veranstaltungen mit Publikum

Die HfG sagt zunächst bis zum 20. April grundsätzlich alle Präsenzveranstaltungen an der HfG ab. Präsenzangebote sind – wenn möglich – durch digitale Angebote zu ersetzen oder zu verschieben.

Bibliothek/PC-Pools/Werkstätten

Universitäre PC-Pools und Werkstätten werden wie auch der Präsenzbereich der Bibliothek bis zum 20. April 2020 geschlossen. Ausnahmen gibt es für Mitarbeitende und Studierende in Prüfungssituationen unter Beachtung der Schutzempfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI). Auch hierzu werden Details in Kürze bekanntgegeben.

Hochschulsport/Veranstaltungen rechte Kapelle

Alle Veranstaltungen des Hochschulsports und in der rechten Kapelle werden ab sofort abgesagt.

Arbeitsorganisation

Der Forschungs- und Verwaltungsbetrieb wird soweit wie möglich aufrechterhalten. Über Homeoffice und Freistellungen wird in Absprache mit den Vorgesetzten und der Personalabteilung unter Risikoabwägung für den regulären Betrieb entschieden. Mitarbeitende, die zu einer Risikogruppe zählen (vgl. RKI), sollten nur im Homeoffice beschäftigt werden. Sollte dies nicht möglich sein, sind vorrangig Überstunden abzubauen oder die Möglichkeiten der Vertrauensarbeitszeit zu nutzen, bevor eine Freistellung greift.

Von Schließung von Schulen/Kitas etc. Betroffene

Sofern Kita- und Schulschließungen behördlich angeordnet wurden, können Sie, soweit möglich, in Abstimmung mit Ihrer/Ihrem direkten Vorgesetzten und der Personalabteilung von zuhause arbeiten. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie Überstunden abbauen, die Möglichkeiten der Vertrauensarbeitszeit nutzen oder Urlaub in Anspruch nehmen. Eine 3-tägige Freistellung nach § 29 TV-H sowie – in Ausnahmefällen – eine unbezahlte Freistellung kann beantragt werden. Entsprechendes gilt für die Betreuung eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen (SGB XI, Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz) in einer Tagespflegeeinrichtung, wenn diese aufgrund von Infektionsschutzmaßnahmen wegen des Corona-Virus schließt. Ein entsprechender Nachweis über die Schließung ist vorzulegen, kann jedoch nachgereicht werden.

Dienstreisen

Dienstreisen in Risikogebiete sind nicht mehr genehmigungsfähig. Bereits genehmigte Dienstreisen in Risikogebiete gelten hiermit als widerrufen. Dienstreisen in andere Gebiete können nach Rücksprache mit dem jeweiligen Vorgesetzten nur noch aus zwingenden Gründen genehmigt werden.

Häusliche Quarantäne

Von allen Beschäftigten, die von einer Reise aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind oder noch zurückkehren, ist unter umgehender Information der Personalabteilung und des/der Vorgesetzten eine 14-tägige häusliche Quarantäne einzuhalten. Auch für aus Risikogebieten zurückgekehrte oder zurückkehrende Studierende gilt eine analoge Quarantäne-Pflicht. Sollten Sie Symptome bei sich oder Familienmitgliedern bemerken, kontaktieren Sie bitte Ihren Hausarzt.

13.03.2020: Vorlesungsbeginn verschoben

Liebe Mitglieder der HfG,

die Coronavirus-Epidemie hat aufgrund der großen Dynamik dazu geführt, dass das Land Hessen heute in einer Kabinettssitzung weitreichende Maßnahmen beschlossen hat, die sich auch auf alle Hochschulen und Universitäten des Bundeslandes auswirken. 

Laut Beschluss des Landes wird der Vorlesungsbeginn landeseinheitlich und somit auch an der HfG Offenbach verschoben auf den 20. April 2020

Weiterhin müssen wir alle an der HfG geplanten internen und externen Veranstaltungen, Tagungen, Ausstellungen bis auf Weiteres absagen

Der Forschungs-, der Verwaltungs- und der Bibliotheksbetrieb werden unter Berücksichtigung der aktuellen Risikoeinschätzung aufrechterhalten.

Im Vordergrund der Maßnahmen steht, dass die sozialen Kontakte innerhalb der Hochschule reduziert werden, um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. 

Die Hochschulleitung steht sowohl mit den Leitungen der anderen hessischen Hochschulen als auch mit der Landesregierung im ständigen und engen Kontakt und nimmt zudem laufend eine Risikoeinschätzung vor. 

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) erarbeitet außerdem aktuell ein Eckpunktepapier zum Coronavirus, das den Hochschulen zeitnah zur Verfügung gestellt wird. Auf Grundlage dieses Papiers werden wir Entscheidungen in Hinblick auf weitere Maßnahmen treffen und Sie darüber informieren. 

Wir bitten nochmals zu beachten: Reisen in Risikogebiete sind zu vermeiden. Für Dienstreisen in diese Gebiete kann aktuell keine Genehmigung erteilt werden. 
Das Robert Koch-Institut hat unter diesem Link die derzeitigen Risikogebiete benannt. Sollten Sie sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem der Risikogebiete aufgehalten oder Kontakt zu einem Corona-Patienten gehabt haben, beachten sie bitte folgendes, auch wenn Sie keine Krankheitssymptome verspüren: 

  • Bleiben Sie nach Möglichkeit 14 Tage (Inkubationszeit) nach Rückkehr aus dem Risikogebiet bzw. Kontakt zu Patienten zu Hause. Mitarbeiter_innen setzen sich bitte unmittelbar telefonisch oder per Email mit der Personalstelle in Verbindung.
  • Sollten Sie akute Atemwegssymptome jeder Ausprägung mit oder ohne Fieber verspüren, informieren Sie bitte unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt und suchen sich nach vorheriger telefonischer Anmeldung ärztliche Hilfe (z.B. Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117), vor allem wenn Sie in einem der Risikogebiete unterwegs waren.

09.03.2020: Coronavirus – Maßnahmen & Tipps

Generell 

Hygienetipps 
Um die Gefahr der Ansteckung mit dem Virus möglichst zu vermeiden, achten Sie bitte auf:

  • eine ausreichende Händehygiene (regelmäßiges Händewaschen, mind. 20 Sekunden; Informationen hier)
  • Husten- und Niesetikette (Husten und Niesen in die Armbeuge) 
  • verzichten Sie auf Händeschütteln
  • Vermeiden Sie bitte darüber hinaus unnötige Kontakte, Menschenansammlungen und versuchen Sie, ein bis zwei Meter Abstand zu Ihrem Gegenüber zu halten

www.infektionsschutz.de/hygienetipps.html 

Hinweis zu Risikogebieten

Dringende Empfehlung der Hochschulleitung ist, Reisen in Risikogebiete zu vermeiden. Für Dienstreisen in diese Gebiete kann aktuell keine Genehmigung erteilt werden.

Das Robert Koch-Institut hat unter diesem Link die derzeitigen Risikogebiete benannt. Sollten Sie sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem der Risikogebiete aufgehalten oder Kontakt zu einem Corona-Patienten gehabt haben, beachten sie bitte folgendes, auch wenn Sie keine Krankheitssymptome verspüren: 

  • Bleiben Sie nach Möglichkeit 14 Tage (Inkubationszeit) nach Rückkehr aus dem Risikogebiet bzw. Kontakt zu Patienten zu Hause. Mitarbeiter_innen setzen sich bitte unmittelbar telefonisch oder per Email mit der Personalstelle in Verbindung.
  • Sollten Sie akute Atemwegssymptome jeder Ausprägung mit oder ohne Fieber verspüren, informieren Sie bitte unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt und suchen sich nach vorheriger telefonischer Anmeldung ärztliche Hilfe (z.B. Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117), vor allem wenn Sie in einem der Risikogebiete unterwegs waren.

Für Studierende und Studienbewerber_innen

  • Sollten Sie aufgrund gesundheitlicher Vorsorgemaßnahmen nicht rechtzeitig zur Einschreibung erscheinen oder Nachweise o.ä. nicht fristgerecht einreichen können, kontaktieren Sie bitte das Studierendensekretariat.
  • Gedruckte Stundenpläne für das Sommersemester sind nicht im Studierendensekretariat erhältlich, sondern können zeitnah hier heruntergeladen werden.
  • Studienbewerber_innen werden gebeten, sich auf der Homepage kundig zu machen. Bei Fragen gibt das Studierendensekretariat Auskunft per E-Mail oder telefonisch unter 069/80059-201. Informationsmaterial kann bei Bedarf gerne zugeschickt werden.​​