Robert schittko copyright   14 von 14

The HfG Offenbach - that is 750 students, 24 professors, 56 lecturers and 67 employees. Bachelor's and Master's degree programs are available in two departments: Art and Design.

As an art academy in the State of Hessen, the University of Art and Design (HfG) Offenbach works along the interface of art, design and the media. Not only does it stand out for its pioneering teaching and Research & Development efforts, but also for its great openness. This is evidenced in the fact that art, media and design teaching enjoys equal status in both faculties, namely School of Art and School of Design, and they are developed alongside each other in both sections of the HfG. Another thing that makes the HfG unique is that theory and design, experiment and product, new and old techniques of image production are combined.

One key objective is that students attending HfG should be prepared for a professional world that is subject to constant technological change; another is that they are taught the basic skills enabling creative and artistic reflection. This is why the theoretical and academic subjects on offer are so important as a complement to the artistic and creative instruction students receive. What is more: HfG also offers a two-semester post-diplom studies course and offers graduates of art, design, the media or related sciences the opportunity to gain a doctorate.

Incidentally, unlike many other universities and academies offering Bachelor’s/Master’s degrees, HfG has retained its traditional qualification of a Diplom in Design. After all, especially in the design disciplines the kind of in-depth studies that only such a course allows are of great importance.

Semesterbeitrag und Rückmeldung

Mit der Rückmeldung erklären Studierende der Hochschule für Gestaltung, dass sie ihr Studium im kommenden Semester weiterführen wollen. Die Rückmeldung wird in der Regel durch rechtzeitige Überweisung des Semesterbeitrags erklärt. Nach Verbuchung des Semesterbeitrags seitens der Hochschule für Gestaltung sind Sie – sofern keine Rückmeldesperre besteht – für das folgende Semester rückgemeldet, der Studierendenausweis und die Studienbescheinigungen werden ihnen zugeschickt. Studienbescheinigungen können ab Verbuchung des Geldes auch über den eCampus heruntergeladen werden.​

Allgemeine Rückmeldefristen

Sommersemester

1. bis 31. Januar (Nachfrist vom 1. bis 28./29. Februar mit zusätzlich 30 Euro Säumnisgebühr)

Wintersemester

1. bis 31. Juli (Nachfrist vom 1. bis 31. August (mit zusätzlich 30 Euro Säumnisgebühr)

Bitte halten Sie diese Fristen unbedingt ein, da ansonsten die Exmatrikulation droht! Überweisen Sie den Semesterbeitrag auch, wenn Sie ein Urlaubssemester beantragen möchten. Eine Erstattung des Semestertickets ist gegebenenfalls über das RMV-Referat des Asta möglich. Nach Eingang des Semesterbeitrags werden Ihnen die Rückmeldeunterlagen (Semesterausweis, RMV-Ticket, Studienbescheinigungen) an die im eCampus hinterlegte Adresse zugesendet.

Wintersemester 2023/24

Sollte der Semesterbeitrag nicht bis zum 31. Juli 2023 auf dem Konto der Hochschule eingegangen sein, wird eine Säumnisgebühr für die verspätete Rückmeldung in Höhe von 30 Euro fällig. Die Nachfrist der Rückmeldung zum Wintersemester 2023/24 beginnt am 1. August 2023 und endet am 31. August 2023. Überweisungen, die nach Ablauf der Nachfrist eingehen, sind unwirksam und führen zur Exmatrikulation.

Kosten

Der Semesterbeitrag für Studierende und Programmstudierende zum Wintersemester 2023/24 setzt sich wie folgt zusammen:

RMV Semesterticket

135,23 Euro

Beitrag Studierendenschaft

10,20 Euro

Beitrag »Call a Bike«

2,25 Euro

Die Anmeldung für die vergünstigten Call a Bike-Tarife für HfG-Studierende hier (Code: HfG_WiSe2022)

Beitrag zum Studentenwerk

86,50 Euro

Verwaltungskostenbeitrag

50,00 Euro

Gesamtbetrag

284,18 Euro

Sollte der Semesterbeitrag nach dem 31. Juli 2023 eingehen, werden zusätzlich 30 Euro fällig (Säumnisgebühr). Die Nachfrist der Rückmeldung zum Wintersemester 2023/24 beginnt am 1. August 2023 und endet am 31. August 2023.​ Der Semesterbeitrag für ERASMUS-Incomings (d.h. nur für Studierende, die für einen Austauschsemester an die HfG kommen) beträgt 234,18 Euro.

Downloads

Überweisung

Überweisen Sie bitte den vorgenannten Semesterbeitrag auf das nachfolgend genannte Konto unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und Nachname, Vorname. Bitte achten Sie darauf, dass keine weiteren Begriffe im Verwendungszweck stehen und überweisen Sie rechtzeitig.

Überweisungsdaten

Folgende Angaben sind bei Überweisungen über SEPA oder aus dem Ausland unbedingt einzutragen

  • ​Empfänger/TO: 
    ​Hochschule für Gestaltung Offenbach
  • IBAN:
    DE09500500000001006600            
  • SWIFT-BIC: HELADEFF
  • Verwendungszweck: ​20241[Matrikelnummer] (Beispiel: 202414659)
    siehe Bereich Zahlungen im eCampus

Rückzahlung Semesterbeitrag bei anschließender Exmatrikulation

Bis 31.10. bzw. 30.04.

  • RMV Semesterticket: Rückzahlung ist separat beim RMV-Referat (ASTA der Hochschule) unter Angabe der Bankverbindung zu beantragen
  • Beitrag Studierendenschaft: wird vom Studierendensekretariat der Hochschule unter Angabe der Bankverbindung zurückgezahlt
  • Beitrag zum Studentenwerk: wird vom Studierendensekretariat der Hochschule unter Angabe der Bankverbindung zurückgezahlt
  • Verwaltungskostenbeitrag: wird nicht zurückgezahlt
  • Verspätete Rückmeldung: wird vom Studierendensekretariat der Hochschule unter Angabe der Bankverbindung zurückgezahlt

Beurlaubung

Mutterschutz

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt seit dem 01.01.2018 nicht nur für Beschäftigte sondern auch für Studentinnen. Damit wird der Schutz für werdende und stillende Mütter vor Gefahren, Überforderung und gesundheitlichen Schäden vereinheitlicht. Zur Mitteilung einer Schwangerschaft füllen sie bitte dieses Formular aus.

Studieren in der Schwangerschaft

Schwangere müssen sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt Ihres Kindes nicht studieren, d.h. an Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Veranstaltungen teilnehmen. Bei Mehrlingsgeburten oder Kindern, die mit einer Behinderung geboren werden, verlängert sich die Frist auf zwölf Wochen nach der Geburt (vgl. §§ 3 Abs. 1 MuSchG, 3 Abs. 2 MuSchG). Sie dürfen aber in diesen Schutzfristen studieren, wenn Sie das ausdrücklich wollen und eine entsprechende Erklärung abgeben. Diese Erklärung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. (§3 Abs. 1 MuSchG)

Gefährdungen bei Lehrveranstaltungen und Praktika

Nach dem Mutterschutzgesetz ist für das Studium eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. In dieser Gefährdungsbeurteilung werden die bei Schwangeren oder Stillenden besonderen Gefährdungen ermittelt. Sollten Gefährdungen festgestellt werden, so müssen Schutzmaßnahmen und/oder Alternativen beschrieben werden, die die Gefährdung vermeiden. Die Gefährdungsbewertung erfolgt nach Bekanntgabe der Schwangerschaft durch die Fachbereiche.

Exmatrikulation

Three steps to de-registration

  • Return key to housekeeping
  • Return books to the library
  • Apply for de-registration to the Registrar's Office. The request is made informally by email to studieninfo@hfg-offenbach.de.

Please state: 

  • the reason for exmatriculation (e.g. after graduation, change of university, discontinuation of studies)
  • the date on which you would like to be exmatriculated. By default, this is the last day of the semester, i.e. 31.03. or 30.09., but if you wish, we can also insert the current date.