FRISTVERLÄNGERUNG - Ausschreibung: Professur Designgeschichte und Designtheorie

vor 3 Jahren

Online-Bewerbung

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen und Dokumenten über unser Onlineportal bis zum 21. August 2020. Das Onlineportal finden Sie hier.

An der HfG Offenbach ist im Fachbereich Design zum Wintersemester 2020 eine Professur (BesGr W2 HBesG) für das Lehrgebiet Designgeschichte und Designtheorie, zunächst befristet auf sechs Jahre, zu besetzen. Die HfG ist Kunsthochschule des Landes Hessen und besitzt Promotionsrecht.

Aufgabe

Das Design als Disziplin verlangt eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Designgeschichte und Theorien im Design, und bildet damit eine Grundlage für aufgeklärte fachliche und professionelle Dialoge und Diskurse. Dabei ist Designgeschichte und Designtheorie nicht nur ein Verknüpfungspunkt innerhalb der Disziplin Design, sondern erzeugt auch Bezüge und Verweise zu anderen Wissenschaften und Disziplinen. Vor diesem Hintergrund einer Multilateralität kann Designgeschichte und Designtheorie auch selbst als Projekt verstanden werden. Es ist davon auszugehen, dass Designgeschichte und -theorien nicht nur abspiegeln, was sich im Entwerfen praktisch vollzieht, sondern den Entwurfsprozess zugleich methodisch ordnen und planerisch durchdringen. Eine Wechselwirkung zwischen wissenschaftlicher Methodik, historischer Informiertheit und dem Ablaufgeschehen des Entwurfs selbst, erfordert ihrerseits das Nachdenken der Disziplin heraus.

Eine besondere gesellschaftliche Verantwortung kommt der Designgeschichte zu, insofern eine Verbindung von Gestaltung zum jeweils herrschenden Zeitgeist affirmative, damit zugleich aber auch problematische Züge annehmen kann. Die Veränderungen durch die Digitalisierung stellen eine zusätzliche Herausforderung dar. Designgeschichte muss mitunter neu durchdacht werden mit Blick auf sich abzeichnende Disruptionen – die ihrerseits die bisherige Gestaltungsgeschichte in ein neues Licht rücken; die Designtheorie muss ihrerseits unter dem Stichwort ‚smarter Vernetzung‘ für die veränderte Art und Weise der Einbindung des Entwerfens in gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge Konzepte finden. Die in Offenbach entwickelte Theorie der Produktsprache darf als ein Meilenstein des späten 20. Jahrhunderts in der Fortentwicklung solcher Zusammenhänge gelten.

Die Stelle ist integraler Teil einer ganzheitlich didaktischen und forschenden Strategie im Fachbereich Design: Studierende können aus dem Fächerangebot Digital Design, Industrial Design, Information Design, Integrated Design, Material Design, Kulturtheorie und Ästhetik, Designtheorie- und geschichte sowie Brand Design, Interaction Design, Curating Design und Interkulturelle Projekte Verknüpfungen für eigene und agile Lern- und Forschungsziele setzen.

Qualifikation

Einstellungsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium sowie eine Promotion in einer Disziplin, deren sachliche und fachliche Auseinandersetzung mit dem Thema Design (Designwissenschaft) gegeben ist. Über eine sich darauf beziehende Dissertation hinaus wird publizistische Aktivität (zum Beispiel Herausgeberschaften von Fachzeitschriften, Kompendien oder wissenschaftlichen Beiträgen) und/oder Lehrerfahrung im akademischen Kontext erwartet. 

Erwünscht sind zudem auch Erfahrungen oder Kenntnisse bei der praktischen Gestaltung von Produkten oder der Kuratierung von Ausstellungen im Design. Didaktische und ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten sowie eine hohe soziale Kompetenz werden als genauso unabdingbar angesehen wie die Bereitschaft zur Mitarbeit in Gremien und der Betreuung von Arbeiten im Promotionsprogramm.

Es gelten die Einstellungsvoraussetzungen der §§ 61 und 62 Hessisches Hochschulgesetz. Die Vollzeitstelle hat ein Lehrdeputat von 8 SWS gemäß §3 Abs.3 LVVO (Hessen). Die Berufung ist zunächst auf sechs Jahre befristet. Eine spätere Umwandlung in eine Professur auf Lebenszeit ist möglich. Die Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main strebt eine Erhöhung des Anteils der Frauen in Forschung und Lehre im Fachbereich Design an und bittet deshalb qualifizierte Frauen nachdrücklich, sich zu bewerben. Bewerber_innen mit Behinderungen im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

Da sich die Hochschule zum Ziel der Familienfreundlichen Hochschule bekennt, sind wir bereit, bei der Vereinbarkeit von Beruf und der persönlichen Lebenssituation zu unterstützen.
 
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