Wer kann sich bewerben?
Die Aufnahme findet einmal jährlich zum Wintersemester statt. Aufnahmevoraussetzungen sind: Abitur (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) sowie künstlerische Begabung. Die künstlerische Begabung wird anhand einer Mappe mit selbst gefertigten Arbeiten und einer Aufnahmeprüfung beurteilt. Ob Sie mit ihren gestalterischen Vorstellungen und Zielen zur HfG passen, sollten Sie daher in einer der Studienberatungen überprüfen.
Bei überragender künstlerischer Begabung erfolgt die Zulassung auch ohne Abitur. Eine der allgemeinen Hochschulreife entsprechende Qualifikation besitzt auch, wer ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen hat, ohne die allgemeine Hochschulreife zu besitzen. Eine der fachgebundenen Hochschulreife entsprechende Qualifikation hat auch, wer das Grundstudium in einem Fachhochschulstudiengang, einem gestuften Studiengang an einer Universität oder einen vergleichbaren Studienabschnitt abgeschlossen hat.
Studieninteressierte mit ausländischer Schulbildung und anderen Abschlüssen informieren sich bitte eingehend im Studierendensekretariat.
Wie läuft die Aufnahmeprüfung ab?
In der Regel finden die Aufnahmeprüfungen Ende Juni (Produktgestaltung) und Mitte Juli (Visuelle Kommunikation) statt. Dazu werden ausgewählte Bewerber aufgrund ihrer eingereichten Mappe eingeladen. Die Aufnahmeprüfung besteht aus zwei oder drei gestalterischen Aufgabenstellungen, die jeweils in ein bis zwei Stunden vor Ort zu bearbeiten. In einem persönlichen Gespräch mit einer Aufnahmekommision stellen die StudienbewerberInnen ihre Ergebnisse vor.
Was muß zur Bewerbung eingereicht werden?
Für das Aufnahmeverfahren werden die üblichen Unterlagen (Zeugniskopien, Bewerbungsbogen) sowie ein Portfolio mit mindestens 30 selbst gefertigten künstlerisch-gestalterischen Arbeitsbeispielen benötigt. Die Portfolios bleiben bis zur Aufnahmeprüfung in der Hochschule und werden nach der Prüfung wieder ausgehändigt.
Fachbereich Visuelle Kommunikation:
Zeichnungen, Skizzenbücher, Bleistiftzeichnungen und farbige Blätter auf Papier, Collagen, Grafiken, Druckgrafiken, Fotos, Videos, Filme sowie analoge und digitale Animationen auf DVDs, CD-Roms usw. Plastische Arbeiten und Bilder auf Keilrahmen bitte nur in Fotoabbildung einreichen.
Fachbereich Produktgestaltung:
Skizzenbücher, Zeichnungen und Fotos. Computergrafiken und andere digitale Visualisierungen bitte nur als Ausdruck, dreidimensionale Arbeiten und Modelle nur in Fotoabbildung einreichen.
Bewerbungsschluss:
3. Juni 2013, 12 Uhr.
(Für beide Fachbereiche)
Alle Bewerbungsunterlagen müssen bis zum Ende der Bewerbungsfrist in der Hochschule eingegangen sein (Ausschlussfrist).
Fachbereich Visuelle Kommunikation
Die Abgabe der Mappen ist vom 13. Mai bis 3. Juni 2013. Bis 1. Juni von jeweils 10 bis 14 Uhr; am 3. Juni von 10 bis 12 Uhr. Samstags und sonntags keine Mappenannahme.
Raum 115 a
Fachbereich Produktgestaltung
Die Abgabe der Mappen ist vom 15. Mai bis 3. Juni 2013 nur vormittags von 9.30 bis 12.00 Uhr möglich. Samstags und sonntags keine Mappenannahme.
Raum 213 b
Genaue Informationen zur Hochschulberechtigung finden Sie
hier.