Alle Mitglieder der Hochschule (Studierende, Lehrende und das Personal aus den Bereichen Verwaltung und Technik) können sich in den Gremien aktiv an der Hochschulpolitik beteiligen.
Die Amtszeit der gewählten Gremienmitglieder beträgt für Studierende ein Jahr, für alle übrigen Mitglieder zwei Jahre. Senat, Wahlversammlung und Fachbereichsrat tagen öffentlich.