Das Präsidium (Leitung der Hochschule) ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht durch das Gesetz einem anderen Organ übertragen sind. Es leitet die Hochschule und fördert unter Beteiligung des Hochschulrats mit den anderen Organen, den Fachbereichen, den Mitgliedern und Angehörigen ihre zeitgerechte innere und äußere Entwicklung: Das Präsidium schließt Zielvereinbarungen ab, weist die Budgets zu, stellt die Wirtschaftsplanung auf und stimmt den Strukturplänen der Fachbereiche zu.
Dem Präsidium der HfG gehören der Präsident (Prof. Bernd Kracke), die Vizepräsidenten (Prof. Dr. Marc Ries und Prof. Peter Eckart) und die Kanzlerin (Dr. Vera Sponheimer-Bram) an.